Kann mir jemand helfen mit diese Frage in Rechnungswesen?

2 Antworten

Die bilanzielle Abschreibung wird vom Anschaffungswert berechnet. Die kalkulatorische der Kostenrechnung dagegen in der Regel vom Wiederbeschaffungswert.

Da man in der Regel eine Inflation unterstellt, wird die kalkulatorische Abschreibung höher sein, und der Verkaufspreis muss dementsprechend höher kalkuliert werden.

Ich vermute Mal, das wollen die hören. Nach dem Lücke Theorem ist es aber egal, ob man vom Anschaffungswert oder Wiederbeschaffungswert ausgeht, weil neben den Abschreibungskosten noch Zinskosten entstehen, die gegensätzlich zu den Abschreibungskosten verlaufen

Die Verkaufspreise müßten etwas steigen. Denn die nächste Firmeneinrichtung wird wegen der Inflation und dem technischen Fortschritt teurer sein. Weiterhin werden immer höhere Anforderungen an die Technik gerichtet (schadstoffarm, Sicherheit usw.).