Kann mich mein Ausbildungsbetrieb von der Berufsschule abmelden wenn ich und der Betrieb das möchten?
Hallo zusammen,
ich bin zur Zeit in der Ausbildung im 3 Lehrjahr und habe noch ein halbes Jahr vor mir bis die Ausbildung abgeschlossen ist. Ich habe die Ausbildung nach meinem 21 Lebensjahr angefangen und bin damit nicht mehr Schulpflichtig bin aber seit 2 1/2 in die Berufsschule gegangen. Mittlerweile machen wir nichts mehr richtiges für die Prüfung und ich würde gerne die 2 Tage arbeiten gehen damit ich mich schon an die 5 Tage Arbeitswoche gewönne weil ich auch übernommen werde. Kann mich der Betrieb von der Berufsschule abmelden und ich kann trotzdem die Prüfungen der IHK mit machen? Bin schon zur schriftlichen angemeldet.
Viele dank für eure Mühe und Zeit
Mit freundlichen Grüßen
Caesar
4 Antworten
Nein, denn der Betrieb hat dich für den Berufsschulunterricht in einer dualen Berufsausbildung freizustellen.
Nein. Denn das Gesetz steht über derart Absprachen:
§ 2 BBiG
Berufsbildung wird durchgeführt [...] in berufsbildenden Schulen
§ 13 BBiG (Pflichten Azubi)
Sie sind insbesondere verpflichtet, an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die sie nach § 15 freigestellt werden,
§ 14 BBiG (Pflichten Ausbildende)
Ausbildende haben Auszubildende zum Besuch der Berufsschule anzuhalten
§ 15 BBiG (Freistellung)
Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen.
Der Betrieb ist im dualen Ausbildungssystem nicht für deine Theorie zuständig. Die Kammer stimmt so etwas nicht zu.
Der Betrieb darf dich auch nicht einfach vom Berufsschulunterricht entschuldigen, wenn er dich zu dieser Zeit vor Ort benötigt. Da gibt es nichts zu regeln.
Vielen Dank für die Antwort ich habe noch eine letztes Frage und zwar bin ich schon zur Abschlussprüfung für nächstes Jahr angemeldet und die IHK hat dies auch schon bestätigt. Kann die IHK mich von der Prüfung noch ausschließen oder ist das fest das ich daran teilnehmen darf sowohl an der schriftlichen und mündlichen?
§ 13 Prüfungsordnung
Die Zulassung kann von der zuständigen Stelle im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses widerrufen werden, wenn sie auf Grund von gefälschten Unterlagen oder falschen Angaben ausgesprochen wurde.
Vermutlich spielst du mit dem Gedanken, einfach nicht mehr die Berufsschule zu besuchen, sondern in den Betrieb zu gehen und hoffst, dass du dennoch die Prüfung ablegen kannst?
Ja aber dann würde der Betrieb Schwierigkeiten bekommen und das möchte ich nicht. Ich hatte gefragt wegen zu vielen Fehlzeiten die aber alle entschuldigt sind ob das noch widerrufen kann und was ist mit falschen Angaben gemeint ?
Soweit ich weis musst du eine Mindestanzahl an Unterrichtsstunden je Lehrjahr haben damit du an der Prüfung teilnehmen kannst. Kann aber auch von Beruf zu Beruf unterschiedlich sein und dich nicht betreffen.
Stehen die Schulen den überhaupt in Kontakt mit der IHK?
Es gibt nämlich welche in meiner Klasse die Fehlzeiten ohne Ende haben und auch zur Prüfung angemeldet wurden. Was passiert mit denen wenn die von der Schule fliegen und der Betrieb Sie aber nicht kündigt, können die dann noch die Ausbildung zu Ende machen?
Was dir ein Bundesland?
am besten rufst du bei der IHK an und fragst nach, ob das möglich ist und ob du dann zu der Prüfung zugelassen wirst
Bin in NRW und zur der schriftlichen schon angemeldet und auch die Bestätigung bekommen.
Dann frag auf jeden Fall nach, ob du dich abmelden kannst
die kammer geht davon aus das beide ausbilldungsteile bis zu dem termin erfüllt werden .
Du bist in einer dualem Ausbildung. D.h. verbindlich: Betrieb UND BS.
Das mir klar. Aber wenn beide Seiten doch damit einverstanden sind und der Betrieb mich auch im Theoretischem teil schulen kann und mich besser als die Schule vorbereitet. Kann man dann nicht eine Lösung finden ?