Kann mein Arbeitgeber mir ein berufsbegleitendes Studium verwehren/ verbieten?


23.04.2020, 18:26

Und kann man überhaupt bei jedem Betrieb ein berufsbegleitendes Studium absolvieren?


23.04.2020, 18:32

Ein erfolgreich absolviertes Fernstudium wird doch bestimmt auch bei der Vergütung berücksichtigt, oder? (auch, wenn man "nur" nach einem Haustarifvertrag bezahlt wird)

3 Antworten

"Ein erfolgreich absolviertes Fernstudium wird doch bestimmt auch bei der Vergütung berücksichtigt, oder? (auch, wenn man "nur" nach einem Haustarifvertrag bezahlt wird)"

Nein, muss nicht sein ;) Das kann sein, aber man sollte sich nicht darauf verlassen.

Er muss dich nicht dabei unterstützen, aber du brauchst auch nicht seine Erlaubnis dazu. Wenn du dann Teilzeit arbeiten möchtest hängt es am Arbeitgeber ob er dich als Teilzeitkraft einstellt ;) Wenn du trotzdem Vollzeit arbeitest und er dich übernehmen will, dann wird es ihm egal sein was du in der Freizeit machst. Im Zweifel machst du ein Fernstudium parallel

busspuss99  23.04.2020, 18:26

Fernstudium ist aber extrem teuer, gerade wenn man nur eine Ausbildung macht und nichts vom Arbeitgeber finanziert wird.

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LePetitGateau  23.04.2020, 18:27
@busspuss99

von während der Ausbildung war ja gar nicht die Rede ;) Wenn es keine Universitäten oder anderweitige Fortbildungsstätten in der Nähe gibt, dann gibt es einfach keine weitere Option

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Chris562 
Fragesteller
 23.04.2020, 18:29
@busspuss99

Wie teuer denn im schlimmsten Falle (wenn ich keine finanzielle Unterstützung von meinem Arbeitgeber bekomme)?

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LePetitGateau  23.04.2020, 18:31
@Chris562

ein Fernstudium hängt stark von den angemeldeten Kursen im Halbjahr ab. Worst case solltest du von 200-300 € im Monat ausgehen (also die Fernstudiumsvariante) . Wenn du dich regulär an einer Uni einschreibst, wo es aber schwieriger wird ein berufsbegleitendes Studium ohne AG Unterstützung zu haben wirst du nur etwa einen Semesterbeitrag von 300 € haben)

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Wenn Du ein Fernstudium machst und deine Studienzeit bzw. eventuelle Präsenzzeiten nicht mit deiner Arbeitszeit kollidiert und auch deine sonstigen Arbeitsverpflichtungen nicht davon betroffen sind, dann kann der Arbeitgeber dir nichts verbieten. Aber unterschätze die Anforderungen so eines Studiums nicht. Auch bei einem Teilzeitstudium (dauert dann doppelt so lange), wirst Du - je nach Studium und Vorkenntnissen - bis zu 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche rechnen müssen. Dazu kommen noch alle paar Monate Präsenzphasen, die meist über ein Wochenende laufen.