kann mann ausbildungsvertrag absagen?

7 Antworten

kann mann ausbildungsvertrag absagen?

Grundsätzlich sind Verträge bindend.

  • man muss sie antreten
  • man muss sie erfüllen
  • man kann sie kündigen

Wenn jemand ein Ausbildungsverhältnis nicht antreten will, dann ist das zwar für den Ausbildungsbetrieb nicht schön, er hat ja mit Dir geplant.

Die Frage wird sein, macht es Sinn mit einer Unwilligen eine Ausbildung zu beginnen?

Dass der Vertrag bei der IHK ist, das ist nicht wirklich das Problem.

Du bist 15, Deine Eltern haben den Vertrag mit unterschreiben müssen, sie müssen auch bei einer Auflösung beteiligt werden.

Spreche mit ihnen. Möglicherweise können sie Dir bei der Lösung helfen.

Dich mit körperlichen Zwang an den Ausbildungsplatz bringen, das kann kein Ausbildungsbetrieb.

"Absagen" kannst Du nach zweimonatiger Arbeit nichts mehr, Du kannst nur noch kündigen. Und da ist entscheidend, was in Deinem Arbeitsvertrag bzgl. Kündigung steht. Der Kündigung steht eine "Kammeranmeldung" nicht im Wege.

Hast Du Probezeit?


ccu40 
Fragesteller
 15.05.2023, 22:01

nein ich hatte keine probezeit nur ein vorstellungsgespräch und der ausbildung fängt erst september an

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LuClRa  15.05.2023, 22:06
@ccu40

Es wird mit Sicherheit eine Probezeit im Ausbildungsvertrag stehen!

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Bei einer Ausbildung besteht 3 Monate Probezeit, in der Zeit kannst du oder der Arbeitergeber den Vertrag jederzeit, ohne Grund auflösen. Danach geht das nur noch nach Absprache mit der Arbeiterkammer oder nach 3 Verwarnungen. Du hast so zu sagen Kündigungsschutz.

Wiso hast du den Vertrag schon unterschrieben wenn du noch an anderen Stellen dich vorstellen gehst?

Es wäre besser gewesen ab zu warten bis du dir 100% sicher bist welche Arbeitsstelle du wählen möchtest.

An und abmelden kostet Zeit und wahrscheinlich auch Geld.


ccu40 
Fragesteller
 15.05.2023, 22:13

meine mutter meinte unterschreib sicherheitshalber falls du keine stelle bekommst deswegen war ich unter druck und habe unterschrieben der mann hat mich direkt genommen ohne großartig zu sprechen habe dann außerhalb sehr negatives mitbekommen war auf einem anderen vorstellungsgespräch die wollten sogar dass ich ein tag praktikum mache damit ich jeden besser kennenlerne und sie mich und dann hab ich gemerkt wie wohl ich mich dort fühlte wollte dann absagen habe dann geschrieben das ich kündige und der arzt wo ich unterschrieb meinte halt tut mir leid aber ich habe dich schon bei der kammer angemeldet, das geht so nicht. sorry, dir auch noch einen schönen nachmittag, lg und bei meinem vertrag steht bei kündigung nur ) Das Berufsausbildungsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen von jeder der Vertragsparteien gekündigt werden. Gegenseitige Schadensersatzansprüche aufgrund der Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses während der Probezeit sind ausgeschlossen. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden a) aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, b) von der/dem Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn sieler die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. (3) Die Kündigung muss schriftlich und im Fall des Absatzes 2 unter Angaben der Kündigungsgründe erfolgen. (4) Eine Kündigung aus wichtigem Grunde ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als 2 Wochen bekannt sind. Ist ein Schlichtungsverfahren gem. § 12 eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt. (5) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann die/der Ausbildende oder die/der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere Vertragspartner den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht bei einer Kündigung nach Absatz 2 b). Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird. (6) Bei Kündigung wegen Praxisaufgabe oder wegen Wegfalls der Ausbildungseignung ist die/der Ausbildende verpflichtet, sich mit Hilfe der Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit und der Bezirkszahnärztekammer rechtzeitig um eine weitere Ausbildung im bisherigen Ausbildungsberuf in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen. (7) Die vorzeitige Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ist der zuständigen Bezirkszahnärztekammer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

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Wastscha  15.05.2023, 22:32
@ccu40

Erwartest du von mir das ich mir das alles jetzt durch lesen werde? Wenn ja, werde ich nicht tun.

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Hast du mal in deinem Arbeitsvertrag nach gesehen was da unter Kündigungsrecht steht ?

Das ist das Dokument auf das du setzten musst.

In der Regel hat man ein recht auf Kündigung.

Mit der Aussage "bei Kammer angemeldet" ist dann eigentlich nicht dein Problem, das ist ein Telefonat und ggf anfallende Kosten des Arbeitgeber.

Wenn du mit deinem zukünftigen Arbeitgeber schon über Kündigung gesprochen hast wird es eh sinnvoll dort nicht an zu fangen.... würde eh nicht schön verlaufen.

Grüße


ccu40 
Fragesteller
 15.05.2023, 22:00

ja ich habe ja nur ein kammervertrag unterschrieben ohne ärztliche untersuchung usw also ganz normalee kammervertrag und der arzt meint jetzt ich kann nicht absagen jetzt weiß ich nicht was ich tuen soll was soll ich dem zurück antworten

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Absagen kannst du zwar nicht, du kannst aber ganz einfach fristlos kuendigen. Bei Ausbildungsverhaeltnissen gibt es naemlich bis zum Ablauf der Probezeit keine Kuendigungsfrist.

Die Kuendigung muss schriftlich erfolgen und von dir und deinen Eltern eigenhaengig unterschrieben werden (also keine PDF Datei per E-Mail, kein Fax u.s.w., nur mit Originalunterschriften).