Kann man zur Polizei gehen wenn man sich nur bedroht fühlt?

6 Antworten

Hier greift wohl erstmal der Beleidigungs § 185 StGB . Ob eine Nachstellung ( stalking ) nach § 238 StGB vorliegt, kann man so nicht beantworten. 

Nachstellung heißt extremes belästigen. Zum Beispiel 300 Anrufe an einem Tag. Oder 50 Anrufe pro Tag, verteilt auf eine Woche.

Bedrohung nach § 240 StGB liegt vor, wenn man mit Verbrechen ( Körperverletzung, Raub, Totschlag/Mord ) bedroht wird.

Wichtig:  ALLE Texte von dem Typen speichern. Je mehr man hat, desto wirkungsvoller ist eine Anzeige wegen Nachstellung.

Und desto eher kann man bei Gericht eine Einstweilige Anordnung beantragen. Mit dem Ziel das sich der Typ zum Beispiel maximal 100 Meter an jemanden nähern darf.

Zudem kann man dem Typen jederzeit Hausverbot erteilen. Auch mündlich ist dies sofort gültig. Verstöße dagegen sind nach § 123 StGB strafbar.

Beleidigen ist eine Straftat. Alleine deshalb kann sie zur Polizei.

Deine Freundin sollte unmissverständlich klar machen, das sie keinen Kontakt wünscht. Am Besten schriftlich. Sollte sie dann immer noch weiter belästigt werden, alles genau dokumentieren. Also von E-Mails, SMS Uhrzeit und genauen Text. Am Besten Screenshot und dann damit zur Polizei.

Klar! Man kann ihn anzeigen wegen Stalkings, Beleidigung und/oder Belästigung. Die Polizei ist dann sogar verpflichtet, dem nachzugehen. Selbst wenn ihm nichts nachzuweisen ist, wird er aufgrund des Besuches von und der Ermittlungen durch die Polizei sicher sein Verhalten ändern. Falls nicht, nicht scheuen, erneut Anzeige zu erstatten.....

Sie kann eine Anzeige wegen Nachstellung erstatten.
Dann nehmen die Beamten Kontakt zum Beschuldigten auf und halten eine Gefährderansprache. Sollte es dann nicht bleiben, kann ein Antrag auf einstweilige Verfügung beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit sich an die zuständige Interventionsstelle zu wenden. Die Mitarbeiter stehen einem dann mit Rat und Tat zur Verfügung. Die Kontaktanschrift kann bei der zuständigen Polizeidienststelle erfragt werden.
Wichtig ist, bei jedem Vorfall eine Anzeige zu erstatten und alles zu dokumentieren und sich auf keinen Fall einschüchtern zu lassen, denn darauf ist der Täter aus.
Viel Glück!