Kommt die Polizei wenn man sich belästigt fühlt oder erst wenn man bedroht wird?
Bei meiner Freundin stand am Samstag mehrmals ein Mann vor ihrem Haus der zu ihr wollte. Der will was von ihr aber sie nichts von ihm ( Hat sie ihm auch schon gesagt!). Er hat auch schon oft angerufen. Ihre Adresse hat er übers Telefonbuch rausgefunden.
Wenn er jetzt wieder vor der Tür steht und zu ihr will, darf sie dann die Polizei rufen oder kommen die nicht weil er sie ja nicht bedroht?
9 Antworten
Erst mal sollte sie ihm klar sagen, dass er gehen soll, Tür zu und warten.
Wenn er nach einer halben Stunde keine Ruhe gibt, dann kann man die Polizei rufen und auch nicht über 110 sondern über die Nummer der örtlichen Wache.
Was soll die Polizei da? Begeht er eine Straftat?
Wegen ein paar Mal an der Tür klingeln? Für § 238 StGB muss die gesamte Lebensgestaltung nachhaltig eingeschränkt sein...
Die Antwort ist genau richtig. Im Wikipedia-Eintrag zu Stalking wird der strafrechtliche Begriff der "Nachstellung" und der § 238 genau als die Brücke ins Strafrecht genannt.
Aber sicher nicht in dem oben beschriebenen Fall. Da gehört eben gerade mehr dazu, um diese Brücke auch überschreiten zu können...
Jeder, der dauerhaft bei Leuten an die Tür klingelt, obwohl sie recht klar gesagt haben, dass sie keinen Kontakt wünschen, sollte auch seine Lebensgestaltung einschränken.
Für mich stellt dieser Paragraph nicht die geringste Einschränkung dar; für die meisten anderen sicher auch nicht.
Wenn das bei Dir anders ist, solltest Du Dir vielleicht mal überlegen, ob Deine jetzige Lebensgestaltung für andere nicht einfach sehr, sehr lästig ist...
Für mich stellt dieser Paragraph nicht die geringste Einschränkung dar; für die meisten anderen sicher auch nicht.
Ob für Dich oder andere ist völlig irrelevant. Völlig klar ist, dass "mehrmals" nicht "dauerhaft" ist, und zwar nach derzeit geltender Rechtslage...
Wenn das bei Dir anders ist, solltest Du Dir vielleicht mal überlegen, ob Deine jetzige Lebensgestaltung für andere nicht einfach sehr, sehr lästig ist...
Da brauche ich nichts zu überlegen, die dürfen sich gerne bei mir melden...
Hallo Nessi2295,
Deine Freundin sollte mal alle bisherigen Belästigungen aufschreiben, mit Datum und Uhrzeit, sowie Zeugen. Damit soll sie zur Polizei gehen und fragen, was sie machen kann und ob die Polizei ihr helfen kann. Wenn ihr der Name des Mannes bekannt ist (wie es umgekehrt ja wohl der Fall ist) sollte sie ihn der Polizei angeben.
Deine Freundin könnte auch zum Rechtsanwalt gehen. Die kennen noch andere Möglichkeiten, gegen Nachstellen juristisch vorzugehen.
Im Moment wird man wohl noch nicht von Stalking reden können, dafür müsste sie sich wirklich durchgängig belästigt fühlen. Ich würde aber mal bei der Polizei anrufen und das melden.
Ja darf sie, wenn er nach Aufforderung nicht geht.
§ 238 StGB könnte in Frage kommen.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__238.html