Ich wurde von meinem Mitbewohner belästigt und bedroht?

6 Antworten

Hallo altabaei,

vornweg: mit Mietrecht kenne ich mich nicht perfekt aus, da können andere User hoffentlich noch mehr beisteuern, deswegen sag ich dazu nicht so viel.

Aber generell hast Du da unterschiedliche Sachverhalte. Auf der einen Seite steht eine klare Drohung, die erstmal verfolgt werden könnte. Auf der anderen Seite hast Du einen Vertrag mit seinen Eltern.

Prinzipiell denke ich, dass es für Dich (und für alle anderen) sowieso besser ist, wenn Du Dir eine neue Wohnung suchst. Du wirst da ja keine Freude in Zukunft haben, das wird nur noch schlimmer. Schau Dich schon mal nach einer neuen Bleibe um. Sowas sollte man sich echt nicht antun.

Weiterhin würde ich morgen sofort mit seinem Vater (deinem Vertragspartner) sprechen und das ausdiskutieren.

Stellt er sich voll hinter seinen Sohn, solltet ihr schauen, wie ihr übereinkommt, den Vertrag aufzulösen, was dann wohl in euer beider Interesse wäre.

Stellt er sich auf Deine Seite bzw. besteht auf den Vertrag, sollte eine Lösung gefunden werden, wie ihr erstmal miteinander wohnen könntet, ohne Konflikte zu erzeugen. So blöd es klingt, helfen da klare WG-Pläne (Wer was wann zu erledigen hat) sehr. Ich hatte solche WG-Sauberkeits-Streitereien während meiner Studentenzeit immer wieder. Ist ätzend, aber das ist wirklich oft so. Bei uns war zum Glück nie jemand aggressiv.

Da die Kommunikation momentan anscheinend sowieso schon total im Eimer ist, glaube ich nicht, dass Du mit dem Sohn zu einer vernünftigen Lösung kommen könntest, würde aber trotzdem probieren (ob mit Eltern oder sonstwie), ihm klar zu machen, dass ihr einen Kompromiss braucht und auch mal rausbekommen, was eigentlich sein Problem ist? Eine Mülltüte ist es ja irgendwie nicht, oder glaubst Du das?

Ich könnte mir darüber hinaus vorstellen, dass solche Drohungen durchaus einen vorzeitigen Kündigungsgrund rechtfertigen würden, aber wie gesagt: Da kenne ich mich auch nicht so gut aus und würde diese Beurteilung lieber anderen Usern überlassen.

Halt die Ohren steif, sei vorsichtig und höflich aber auch selbstbestimmt, schau, dass Du was anderes findest und mit dem Vater eine Lösung für einen Vertragsaustritt findest. Im Extremfall würde ich in Deinem Fall sogar eine Monatsmiete extra zahlen oder so, um da wieder wegzukommen.

Und das nächste Mal (mein wertvollster Tip): Setz Dich mit Mitbewohnern immer erst zusammen, trinkt gemeinsam ein Bier, fühlt euch auf den Zahn, redet über Werte und Vorstellungen von einem Zusammenleben! Ich habe über 15 Jahre in WGs gelebt und das ist IMMER ein Thema. Es ist so wichtig, sowas im Vorfeld schon zu klären und mal reinzufühlen, ob man mit den Leuten auf einer Wellenlänge ist, eine harmonische und funktionierende WG zusammen hinbekommt. Ansonsten gibt es immer, aber wirklich immer Streit. Die Zeit muss man sich nehmen, auch wenn es mühsam ist.

Viel Glück und halt die Ohren steif,
You are awesome

P.S.: Und stell die Frage morgen nochmal neu ein, damit das mehr Leute lesen, die sich damit auskennen ;-) Ich habe mal noch ein paar sinnvolle Kategorien zu Deiner Frage hinzugefügt.

altabaei 
Fragesteller
 07.02.2021, 02:43

Ich danke dir sehr, das war mir echt hilfreich, 😇

Still  07.02.2021, 07:12

Gute Antwort, nur dass die Ankündigung von Schläge keine Bedrohung im Sinne des StGB darstellt, da es keinen Verbrechenstatbestand erfüllt.

YouAreAwesome  07.02.2021, 13:16
@Still

Das ist ja so nicht richtig. Nach StGB $241 dürfte das durchaus angezeigt werden:

§ 241
Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
Still  07.02.2021, 13:18
@YouAreAwesome

Wie so viele kennst du nicht den Unterschied zwischen einem Vergehen und einem Verbrechen. Eine Körperverletzung ist grundsätzlich "nur" ein Vergehen.

Mein schönster Verbrechenstatbestand: Ich schenke deinen Kindern Drogen ; - )

YouAreAwesome  07.02.2021, 13:20
@Still

Ah okay, das wusste ich dann wirklich nicht. Danke für die Korrektur. Dachte mir schon, dass Du als Polizist eigentlich genau Bescheid weißt.

Für alle, die es auch nochmal genau wissen wollen:

§ 12
Verbrechen und Vergehen
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.

Erst einmal: Wenn dir Gewalt angedroht wird oder du beleidigt wirst, kannst du durchaus die Polizei einschalten.

Du solltest dich mal auch mietrechtlich informieren. Dazu könntest du auch zum Mieterschutzbund gehen. Ist zwar nicht umsonst, aber günstiger, wenn du einfach so zum Anwalt gehst.

Still  07.02.2021, 07:09

Die Ankündigung von Gewalt stellt keine Bedrohung dar und für den Tatbestand der Nötigung fehlt eine Forderung des "Täters".

Die Beleidigung ist das "Parkknöllchen" aus dem StGB und wird zu 100 Prozent auf den Privatklageweg verwiesen.

catchan  07.02.2021, 12:58
@Still

Der Fachanwalt für Mietrecht wird seinem Klienten in der Regel ebenfalls raten Anzeige zu erstatten.

Zu behaupten eine Straftat würde zu 100% auf den Privatklageweg verwiesen werden, ist eine gewagte Aussage, da es durchaus Gerichtsurteile hierzu gibt. Also kann 109% nicht stimmen.

Gehen darfst du schon aber du müsstest weiterhin zahlen. Da ich selber in Hannover wohne weiß ich wie schwer es ist hier ein Zimmer zu finden. Mache doch einfach sauber wie er es meint damit wird Ruhe einkehren.

altabaei 
Fragesteller
 07.02.2021, 02:26

Ich mache alles sauber und er macht gar nix, das Problem liegt nicht an die Sauberkeit sondert an seine Verhältnisse, solche Kleinigkeiten reden die Menschen normal darüber, nicht mit Gewalt und Bedrohung.

DerLiebe0815  07.02.2021, 02:31
@altabaei

Schwierige Situation. Mit ihm morgen mal normal reden, klappt das?

ThisIsJustMeHH  07.02.2021, 05:07

Wenn der Sohn des Vermieters Drohungen ausspricht dürfte dass ein sehr guter Grund sein das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Eine fristlose Kündigung steht bei massiven Missständen ja nicht nur dem Vermieter zu...

Die Vertragsklausel, die dich nicht kündigen lässt, ist nach deinem Wortlaut unwirksam. Daher kann deine Sache nur beurteilt werden, wenn du wortwörtlich diese Klausel hier einstellst oder einen Auszug aus dem Mietertrag.

Da hilft nur Reden und eine vernünftige Basis für ein Miteinander in der WG finden.

Wie kommen denn die anderen WG-ler mit ihm zurecht?

Die Polizei und eine Anzeige ist so ziemlich das letzte, was deine Probleme in Richtung Lösung führen würde.