Hier greift wohl erstmal der Beleidigungs § 185 StGB . Ob eine Nachstellung ( stalking ) nach § 238 StGB vorliegt, kann man so nicht beantworten.
Nachstellung heißt extremes belästigen. Zum Beispiel 300 Anrufe an einem Tag. Oder 50 Anrufe pro Tag, verteilt auf eine Woche.
Bedrohung nach § 240 StGB liegt vor, wenn man mit Verbrechen ( Körperverletzung, Raub, Totschlag/Mord ) bedroht wird.
Wichtig: ALLE Texte von dem Typen speichern. Je mehr man hat, desto wirkungsvoller ist eine Anzeige wegen Nachstellung.
Und desto eher kann man bei Gericht eine Einstweilige Anordnung beantragen. Mit dem Ziel das sich der Typ zum Beispiel maximal 100 Meter an jemanden nähern darf.
Zudem kann man dem Typen jederzeit Hausverbot erteilen. Auch mündlich ist dies sofort gültig. Verstöße dagegen sind nach § 123 StGB strafbar.