Kann man vom Krankenpfleger Rettungssanitäter werden?

4 Antworten

Der Rettungssanitäter ist in Deutschland keine anerkannte Berufsausbildung sondern eine mindestens 520 Stunden, in Vollzeit absolviert also mind. drei Monate und eine Woche umfassende Qualifikation, die nach dem jeweiligen Landesrecht (Rettungsdienstgesetze der Länder) zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben im Rettungsdienst berechtigt. Dies ist zweite Person (Unterstützung des Notfallsanitäters) und zugleich Fahrer des Rettungswagens in der Notfallrettung, wofür eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 benötigt wird und verantwortliche Kraft im qualifizierten Krankentransport.

Die richtige Berufsausbildung im Rettungsdienst, ist seit 2014 der Notfallsanitäter nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und der "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter" (NotSanAPrV). Diese dauert insgesamt drei Jahre und besteht aus 1.920 Stunden Unterricht an einer staatlich anerkannten Schule nach Anlage 1 NotSanAPrV, 1.960 Stunden praktischer Ausbildung im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache nach Anlage 2 NotSanAPrV und 720 Stunden praktischer Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern nach Anlage 3 NotSanAPrV (schwerpunktmäßig Anästhesie, Notfallaufnahme und Intensivstation). Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Notfallsanitäter/innen kommen gemäß ihrer Ausbildungsziele in §4 NotSanG in der Notfallrettung als verantwortliche Fachkräfte auf Rettungswagen zum Einsatz.

Anerkennung:

Rettungssanitäter: auch hier ist trotz abgeschlossener Krankenpflegeausbildung keine automatische Anerkennung gegeben, es sind mindestens 160 Stunden Praktikum im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und 40 Stunden Abschluss-/ Prüfungslehrgang mit der Abschlussprüfung zu absolvieren. Weitere Regelungen, obliegen dem jeweiligen Landesrecht bzw. der Rettungsdienstschule.

Notfallsanitäter: hier ist ein Antrag auf Anerkennung von Teilen der Krankenpflegeausbildung nicht sinnvoll, da es im Endeffekt auf die dreijährige Vollzeitausbildung hinauslaufen wird. Es gab hier bereits etliche Fälle von Krankenpflegern, die von der zuständigen Behörde lediglich die 80 Stunden allgemeine Pflegestation im Rahmen der praktischen Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern erlassen bekommen haben. Da zwei Wochen Zeitersparnis bei einer dreijährigen Ausbildung einfach "nicht's sind", ergibt dass keinerlei Sinn.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Mahlzeit,

guck mal hier:

GV. NRW. Ausgabe 2017 Nr. 35 vom 15.12.2017 Seite 917 bis 944 | RECHT.NRW.DE

ich zietiere:

(3) Soweit das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium eine bestimmte erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Gesundheitswesen als gleichwertig bewertet, ist diese auf die Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter oder zur Rettungshelferin oder zum Rettungshelfer anzurechnen.

Und diese Voraussetzung scheint meiner Meinung hier gegeben zu sein. Im Endeffekt liegt aber die Anerkennung beim entsprechenden Ministerium. Mir persönlich sind jetzt leider keine Präzedenzfälle bekannt, die ich dir nennen könnte. Obacht: der RS ist eine Schulung, die nach Landesrecht läuft, demnach kann da jedes Bundesland eigene Regelungen aufstellen. Ich gehe in solchen Fällen immer von NRW aus, da ich dort lebe und Dienst tue.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

RedPanther  15.08.2021, 13:49

Wie viel zum Thema Notfalleinsätze, deren Ablauf und wie man dem NFS zuarbeitet lernt man denn in der Krankenpflegeausbildung?

Denn das müsste ja dann mindestens so viel sein wie bei der normalen Qualifikation zum RS, um das Kriterium der Gleichwertigkeit zu erfüllen.

iwaniwanowitsch  15.08.2021, 13:58
@RedPanther

Naturgemäß leider gar nichts, da hast du natürlich absolut Recht. Aber der ausgebildete Krankenpfleger verfügt natürlich schon eine Menge Wissen bezüglich Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Diagnostik, Patientenbetreuung, Handfertigkeiten. Insofern ist es (meiner Meinung nach) nur gerecht, wenn diese Themen angerechnet werden. Dass in rettungsdienstspezifischen Themen ausgebildet werden muss, ist ja logisch. Ich habe ja obenstehend nur den Gesetzestext zitiert, welcher sich auch mit Aussagen diesbezüglich der mit bekannten Ausbilder deckt: dass der Krankenpfleger einen Teil seiner Ausbildung anerkannt bekommt.

Wenn man sich die Zeit frei macht, warum nicht? Aber wieso sollte man von einer Vollausbildung auf eine 3 monatige Qualifikation mit Hauptschulvorraussetzung downgraden? Als Nebenerwerb?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 10 Jahren RA/NFS beim DRK

Rollerfreake  15.08.2021, 14:11

Du wirst lachen aber ich versah meine allerersten Dienste als RS mit einem Kollegen, der war sogar Fach- Gesundheits- und Krankenpfleger Anästhesie und Intensivpflege aber rettungsdienstlich lediglich Rettungshelfer und musste mir somit Folge leisten und nein, dass war nicht sein Nebenerwerb sondern seit zehn Jahren dessen Hauptberuf!. Der hätte damals nach dem RettAssG noch ganz leicht RettAss werden können, war aber nur RH und noch nichteinmal RS.

Playboy9000 
Beitragsersteller
 14.08.2021, 21:12

warte was?

MAB82  14.08.2021, 22:39
@Playboy9000

Vielleicht hälst du die Berufstypen im Rettungsdienst nicht ganz auseinander. Rettungssanitäter und Notfallsanitäter klingen ähnlich, dazwischen liegen ausbildungsinhaltlich aber Welten.

Playboy9000 
Beitragsersteller
 15.08.2021, 04:49
@MAB82

Ja war mir net so bewusst^^

Und Rettungs/NotfallARZT?

Rollerfreake  15.08.2021, 14:06
@Playboy9000

Der Notarzt braucht zunächst natürlich ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und die Approbation als Arzt. Um als Notarzt im Rettungsdienst tätig sein zu dürfen, bedarf es der ärztlichen Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" oder einer nach dem jeweiligen Landesrecht vergleichbaren Qualifikation. Die Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin", ist abschließend durch die Landesärztekammern geregelt, umfasst nach der "Musterweiterbildungsordnung für Notärzte" der Bundesärztekammer jedoch eine mindestens zweijährige ärztliche Tätigkeit in einem Krankenhaus, davon mindestens sechs Monate in der Anästhesie oder Intensivstation, einen 80 Stunden Lehrgang in allgemeiner und spezieller Notfallversorgung (sogenannter "Notarztkurs") und mindestens 50 Notarzteinsätze unter der Aufsicht und der Anleitung eines verantwortlichen Notarztes, quasi als "Notarzt im Praktikum". Eine abgeschlossene Facharztausbildung, braucht der Notarzt nicht unbedingt, aber die Approbation als Arzt und die erwähnte Zusatzbezeichnung. Mfg Rollerfreake

Ja natürlich. Glaube da muss man ne Weiterbildung machen, aber klar geht das. Weiterbilden geht immer