Kann man mich wegen Nötigung anzeigen und das mit Erfolg?

5 Antworten

Fakt ist- du kannst( und darfst) dir keinen öffentlichen Parkplatz reservieren und Autos durchtauschen. Sobald ein Wagen aus der Parilücke raus ist- ist es ein Parkplatz für den nächsten, der da reinfährt.....und er darf dich nicht ohne Einwilligung fotografieren Kannst deshalb eine Privatklage einreichen....

2 erwachsene Kleinkiner....davon braucht die Welt noch mehr.

verreisterNutzer  05.01.2021, 10:21

Ganz deiner Meinung.
" Und wieso hast du jetzt schon wieder mein Quietsche Entchen versenkt"? Böser Junge, böser Junge.😉
Ironie Off.

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jack321123 
Fragesteller
 05.01.2021, 10:59

Ja soweit hast du ja recht aber wenn ich den Sprinter ja raus fahre und den im pkw bin und los fahren will um in die Park Lücke einzuparken, hab ja auch unmittelbar hinter der Park Lücke gehalten. Doch dann plötzlicher dieser Audi schnell vor mir einschert und rückwärts reinpacken will. Es war ja nicht so das ich noch eine geraucht habe und die Lücke frei war und mich danach beschwert habe habe. Nach dem der Sprinter draußen ich im pkw Motor gestartet wollte ich ja direkt in die Lücke rein auch mein Blicker war an ihm war bewusst das ich rein wollte aber er hat sich das recht genommen Vorwärts schnell einzuschereen und mir den Platz zu klauen ich glaube nicht das da dieses Prinzip gilt wer der frühe Vogel fängt den Wurm. Danach bin ich ausgestiegen war hinter ihn und habe ihn gesagt das er sowas nicht machen kann und voller Aufregung und beschäftigt sein mit Fotos bin ich schnell in die Lücke gekommen aber selbst wenn es meine Schuld ist eine hohe Strafe dürfte ich nicht bekommen oder

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Userhm  05.01.2021, 13:08
@jack321123

Da dürfte garnichts herauskommen. Der andere hat sich wie ein Pfau aufgeblasen und nachher überlegt l ob er sich die Rennerei und Zeitaufwand zur Polizei antun will- für sich entschieden, dass es nicht lohnt und wird die Bilder auch schon gelöscht haben..Also- lehn dich entspannt zurück. Nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird. Und schon garnicht im täglichen Autoverkehr.

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Wer an der Parklücke vorbeifährt, hat nach der StVO das Recht, dort einzuparken. Eine Reservierung (wie von dir geplant) gibt es nicht. Wenn er aber vor lauter Aufregung dort nicht einparkt, hat er verloren.

Auf jeden Fall mußt du dir keine Sorgen machen.

Beruhige dich erst einmal!!! Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Ihr habt euch beide hochgeschaukelt.

Ja, er kann dich anzeigen. Jeder kann jeden anzeigen. Die Frage ist immer, was aus der Anzeige wird. Wir können natürlich nicht hellsehen.

Aber: Schlimm werden die Konsequenzen nicht! Mache dir also keine Sorgen!

hallo er darf dich nicht fotografieren verletzung der privatsphäre ansonst nötigung seinerseits

Also erst einmal bleib locker. Aufregen bringt sowieso nichts, es ist vorbei.
Nun zu dem Vorfall.

Ihr habt euch meiner Meinung nach beide nicht gerade mit Ruhm bekleckert.
Das reservieren eines Parkfeldes im öffentlichen Raum, also wenn das Parkfeld nicht auf Privatgelände liegt, ist nicht zulässig. Dies war dein Fehler.

Das Fotografieren von Personen ohne deren Zustimmung ist ebenso verboten. Recht am eigenen Bild.

In wieweit welcher Rechtliche Fehltritt hier schwerer wiegt kann ich nicht sagen. Dies ist Sache eines Rechtsexperten und solcher bin ich nicht.
Könnte mir aber durchaus vorstellen, dass das Fotografieren von Personen ohne deren Zustimmung schwerwiegender ist.

Ich hoffe du hast dir das Kennzeichen von diesem Audi gemerkt.

Für die Zukunft merke dir. Du hast kein Recht dazu dir ein öffentliches Parkfeld zu reservieren. Auch kein Anrecht auf einen Parkplatz direkt vor deiner Arbeitsstelle.

jack321123 
Fragesteller
 05.01.2021, 10:23

Ich habe ja diese Platz nicht reserviert. Mein Sprinter hat dort geparkt ich habe lediglich meinem privaten pkw und den Sprinter tauschen wollen und während ich mit dem pwk gerade rein wollte zieht er plötzlich vor mir und will rückwärts rein parken und das kann doch nicht sein ich würde das nicht als reservieren bezeichnen

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verreisterNutzer  05.01.2021, 11:58
@jack321123

Und genau dieses Tauschen der Fahrzeuge ist nunmal nicht erlaubt. Es ist sozusagen ein reservieren. Sobald du mit dem Sprinter ausgeparkt hast, ist dieses für andere Verkehrsteilnehmer freigegeben. Das ist wie mit der Parkuhr oder Parkschein- Automaten. Wenn dort die Zeit abgelaufen ist, darfst du auch nicht einfach nachwerfen oder einen neuen Schein ziehe. Du musst dein Fahrzeug aus diesem Parkfeld entfernen. Du kannst eine Runde über den Parkplatz fahren und wenn das Feld dann immer noch frei ist dieses zum Parken wieder benutzen. Somit hast du dieses Feld nicht dauerbelegt, sondern nur für die gültige Parkzeit genutzt und anderen auch die Möglichkeit geboten, dieses Feld nutzen zu können.

Jetzt aber mal eine Frage an dich.
Du hast eine gültige Fahrerlaubnis und für diese musstest du in einer Fahrschule einen bestimmten Ausbildungsstand nachweisen in Theorie und Praxis. Theoretischer Unterricht und deine Fahrstunden.
Ohne diesen Nachweis hätte man dich nicht zur Prüfung zugelassen. Also sind die Kenntnisse ja allem Anschein nach vorhanden. Nun stellt sich mir die Frage, wieso kommt von dir dann solch ein Verhalten? Hast du etwa schon alles aus der Fahrschule vergessen?
Nur mal so ein Tipp am Rande.
Diesen Fahrern von diesen Kleinbussen und Lieferwagen gehört die Strasse nicht alleine.

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jack321123 
Fragesteller
 05.01.2021, 12:58
@verreisterNutzer

Das macht irgendwie gar keinen Sinn was du da sagst letztenendes fahr ich den Sprinter Raus fahre mit meinem PKW der unmittelbar hinter der Parklücke ist möchte die Motor starten und darein packen und wenn ein Mann meint mit seinem Audi so schnell wie möglich vor mir ein zu scheren und dann den Rückwärtsgang rein zu nehmen und schnell vor mir diesen Parkplatz wegzunehmen Das hat doch mit Reservierung nichts mehr zu tuen Wenn ich in meinem PKW drin bin und gerade packen möchte und er einfach mit seinem Auto wie gesagt vor mir ein Einscherrt und mit dem Parkplatz klauen möchte das hat nichts mit Reservierung zu tun oder nichts mehr damit zu tun dass er dieses Anrecht hat dort zu parken nur weil er meint dass er einfach schnell und zügig vor mir eingekehrt ist während ich einpacken wollte und er der Meinung war mit diesem Parkplatz Klauen zu müssen. Ich weiß auch nicht was diese Aussage hier mit meinem Führerschein sein soll oder ob du mich als irgendwie ahnungslos oder um Inkompetenz darstellen möchte es macht auch in meinen Augen keinen Sinn aber das was passiert ist man kann nicht sagen dass das was er gemacht hat rechtens war beziehungsweise dass ich unkorrekt gehandelt habe letztenendes gehe ich auch nicht zu irgend jemanden der gerade da parken möchte vor ihm und versuche dann so ein Parkplatz zu klauen es ist doch völlig egal ob ich mein Sprinter da gelassen habe oder nicht das ist doch eine Tatsache die gar nicht relevant ist Fakt es doch einfach das ich während ich parken möchte er einfach der Meinung ist er kann von vorne kommen und einfach mit dem Parkplatz nehmen

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verreisterNutzer  05.01.2021, 13:22
@jack321123

Ich würde dir empfehlen dich mit der STVO nochmals auseinander zusetzen. Denn dort steht es drin wie man sich im Strassenverkehr zu verhalten hat. Ich schreibe dir hier keinen Blödsinn. Wenn du in der Fahrschule warst, solltest du darüber etwas gelernt haben. Ich gebe zu, es sind nicht alle Vorschriften und Verordnungen mit ihrem Sinn gleich und für jeden gleich verständlich.
Letztendlich habt ihr beide euch verhalten wie kleine Kinder. Ob es dir passt oder nicht. Du darfst dies was du getan hast nicht. Die STVO gibt meiner Ausführung recht. Solltest du dahin gehend nicht einverstanden sein Richte deinen Einwand gegen die STVO an die Entsprechende Stelle und nicht an mich.

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