Kann man Klamotten umtauschen wenn man das Preisschild abgemacht hat aber es noch aufgehoben hat?
Also ich habe mir gestern eine Winterjacke für 70€ gekauft diese gefällt mir aber irgendwie nicht mehr .. Ich Habe sicherheitshalber den Kassenbon und das Preisschild aufbewahrt und wollte fragen ob man das jetzt noch umtauschen kann? :(
8 Antworten
Ein Umtausch / eine Rückgabe einer Ware, die Du direkt im Laden gekauft hast, ist immer eine Kulanzentscheidung.
Der Hintergrund ist, dass Du ja die Möglichkeit hattest, den Gegenstand eingehend zu prüfen.
Liegt kein Defekt vor und es handelt sich um reines Nichtgefallen, kann der Verkäufer die Rücknahme auch verweigern oder Dir statt Deines Geldes auch einen Gutschein geben, so dass Du dann dort eben etwas Anderes kaufst.
Einen Rechtsanspruch auf Umtausch hast Du nicht. Die Ware wird jedoch häufig aus Kulanz zurückgenommen.
Du kannst es versuchen. Aber ob mit oder ohne Preisschild: Gefällt mir nicht, ist kein Grund auf den ein Händler vor Ort eingehen muss
Grundsätzlich kann man im Geschäft gekaufte Bekleidung nur umtauschen, wenn der Händler das von vornherein einräumt. Abgerissene Preisschilder, Etiketten und dergleichen erschweren den Umtauschwunsch dabei sehr.
"Nichtgefallen" ist kein Umtauschgrund. Du hast den Fummel schließlich nicht von einem Onlinehöker gekauft, sondern im Geschäft und konntest Dich über Schnitt, Qualität usw. beim Aussuchen vor dem Kauf informieren.
Das darf jeder Laden individuell bestimmen - eine gesetzliche Regelung gibt es da nicht.
Die großen Ketten machen das aber in der Regel.
Ausnahme - online Shopping - da hast du 14 Tage Rückgaberecht.