Kann man kaputte Schuhe nach einem Jahr noch umtauschen?

10 Antworten

Nein, das geht in den meisten Läden nur innerhalb von 14 Tagen.

Liest du hier, vielleicht hilft es dir.

http://www.123recht.net/2jaehrige-Garantie-auch-bei-Schuhen,-allg-Frage-__f6627.html

2jährige Garantie auch bei Schuhen, allg Frage.

1) Sie sollten sich erstmal mit dem Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie vertraut machen. Dazu wurde in diesem Forum schon sehr häufig geschrieben.

2) Ihre Frage bezieht sich auf eine Hauptleistungsprlicht aus dem Kaufvertrag, nach der die Ware frei von Sachmängeln sein muss. Es geht also darum, ob ein Sachmangel zum Zeitpunkt des Erwerbs der Schuhe vorlegen hat. Nach dem subjektiven Mangelbegriff liegt hier ein Sachmangel vor, wenn der der Käufer erwarten konnte, dass die Schuhe solange halten wie es bei Schuhen gleicher Art üblich.

In den ersten 6 Monaten hat der Käufer bei einem Gebrauchsgüterkauf (Käufer ist Verbraucher, Verkäufer ist Unternehmer) gute Aussichten seine Gewährleistungsrechte (1. Stufe: Nacherfüllung, 2. Stufe: Rücktritt vom Vertrag oder Minderung) durchzusetzen, da der Verkäufer beweisen muss, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe der Sache vorhanden war. Wie soll das dem Verkäufer gelingen? (Hinweis: Diese Beweislastumkehr gilt nur für den Verbrauchsgüterkauf.)

Andererseits dürfte es dem Käufer von Schuhen nach Ablauf von 6 Monaten schwerfallen dem Unternehmer gegenüber zu beweisen, dass der Mangel (defekte Sohle) bereits bei der Lieferung der Schuhe war.

Fazit: Als Verbraucher bei allen neu angeschafften Waren immer den Kaufbeleg für Beweiszwecke aufbewahren und bei Mängeln in den ersten 6 Monaten die Gewährleistungsrechte wahrnehmen. Der Verkäufer (Unternehmer) ist dabei wegen der Schwiergkeit, den gegenteiligen Beweis antreten zu müssen, in einer äußerst schwachen Position. Dies haben manche Händler wohl noch nicht zu spüren bekommen, weil viele Verbraucher ihre Rechte nicht kennen und z. B. Gewährleistung und Garantie verwechseln.

Die Hersteller können nicht beurteilen wie sehr Du den Schuh beanspruchst von daher besteht sicherlich kein Recht auf Umtausch. Reklamieren und auf Kulanz hoffen kannst Du aber sicherlich.

Umtauschen wahrscheinlich nicht aber reklamieren. Gehe in das Geschäft, in denen du gekauft hast und schildere den Fall, vielleicht hast du Glück . Ich habe mal einen Schuh kostenlos repariert bekommen.

ich denke dies wird normalem Veschleiß zugeordnet werden, und deine Chancen schätze ich eher sehr gering ein, dass man sich kulant zeigt. Versuchen kannst du es ja trotzdem;-)