Kann man in Deutschland mit dem Personalausweis 50ccm Roller fahren?

11 Antworten

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Der Autoführerschein beinhaltet den Führerschein der Klasse M und wenn er seinen Autoführerschein vor 1984 gemacht hat, darf er sogar einen 125ccm Roller fahren ohne extra den Führerschein dafür machen zu müssen.

Eichbaum1963  11.08.2011, 11:17

Wer den "Autoführerschein", damals Klasse 3, vor dem 01.04.1980 gemacht hat, darf 125 ccm (A1) fahren (gilt auch für die alte Klasse 4).

Wer vor dem 01.04.1965 geboren wurde, benötigt keine Mofa-Prüfbescheinigung sondern nur den Personalausweis zum Fahren. Und wer irgendeinen Führerschein hat, braucht sowieso keine mehr.

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48Jahre alt müsste dein Vater sein um eine Mofa ohne jegliche Bescheinigung zu fahren(also einen 25er). Für einen 50 braucht er dann wieder einen Lappen(kann auch für´s Auto sein) sonst nicht. Nur mit dem Perso fahren geht wie gesagt nur wenn er heute 48 Jahre alt ist.

Nein! Wie kommt man denn auf solche Ideen?

Man braucht einen Führerschein!!! Und da steht auch hinten drauf, was man fahren darf...

Einen Führerschein brauch er so oder so. Wenn er den PKW Führerschein hat, darf er auch Roller bis 50ccm bzw. eine bauartbedingte Höchstgeschw. von 50 km/h fahren. Aber nur mit Personalausweis bleibt ihm nur als Zweirad das Fahrrad.

Er muss entweder Besitzer eines Klasse M, einer 125ccm Maschine, eines Motorradführerscheins oder eines Autoführerscheins sein.

Der Personalausweis reicht nicht.