kann man für den mittelfinger Emoji angezeigt werden?

1 Antwort

Dem Grunde nach würde ich eine Beleidigung (§ 185 StGB) klar bejahen. Ein öffentliches Interesse würde ich aber eher bezweifeln und dem Geschädigten den Privatklageweg nahelegen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche