kann man erst kirchlich heiraten und später die standesamtliche trauung nachholen?

17 Antworten

NEUES EHERECHT Heiraten bald ohne Standesamt erlaubt

Paare dürfen künftig kirchlich heiraten, ohne zuvor beim Standesamt eine zivilrechtliche Ehe geschlossen zu haben. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Ein Familienrechtler sieht viele Nachteile in dieser Änderung des Gesetzes.


Albrecht  20.03.2009, 00:07

Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,563582,00.html

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Ben, Support6  20.03.2009, 09:58

Liebe/r schildi,

bitte achte in Zukunft darauf die Quelle anzugeben, wenn Du zitierst. In diesem Fall: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,563582,00.html

Die Beachtung der Urheberrechte ist uns wichtig. Vielleicht kannst Du diesbezüglich noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy schauen.

Vielen Dank für Dein Verständnis.

Herzliche Grüße Ben vom gutefrage.net-Support

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Auch wenn der Staat sein Recht in dieser Beziehung gelockert hat, gibt es meines Wissens keine Kirche in Deutschland, die die neue Möglichkeit nutzt.

Sowohl die katholische Kirche wie auch die Landeskirchen der Evangelischen Kirche Deutschlands setzen für eine kirchliche Trauung die standesamtliche Trauung voraus.

Die einzigen Ausnahmen, die gemacht werden, betreffen sehr alte Menschen, die vor Gott eine neue Beziehung gesegnet beginnen wollen, aber wegen eigener Kinder nichts staatsrechtliches mehr anfangen wollen.

Ja, seit einer Änderung im Familienrecht 2008 ist das möglich. Man muss aber beachten, dass die kirchliche Zeremonie einen rein privaten Charakter und keinen Einfluss auf den rechtlichen Familienstand hat!

Da die kirchliche Trauung rein rechtlich keine Gültigkeit hat, muss man immer VOERHER standesamtlich heiraten!


FordPrefect  19.03.2009, 08:51

Nicht ganz. Der Gesetzgeber hat 2008 eine Änderung im Familienrecht beschlossen, durch die es jetzt möglich ist, die kirchliche Trauung vor der standesamtlichen Trauung vorzunehmen. Das war bisher (seit Einführung der bürgerlichen Ehe in D) nicht möglich, da es den Kirchen verboten war, ohne Vorlage der standesamtlichen Urkunde eine kirchliche Trauung abzuhalten. Allerdings hat eine kirchliche Trauung vor der standesamtlichen Zeremonie keine Rechtswirkung; sie ist quasi ein privates Ereignis ohne familienrechtliche Bedeutung.

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