Kann man die Prüfungsgebühr (300 Euro) zurückbekommen, wenn der Prüfer nachdem man durchgefallen ist ganz fies gelacht hat!?

4 Antworten

Nein, das der gelacht hat, mag nicht korrekt gewesen sein, aber dass Du durchgefallen bist, wird seine Gründe haben.

Wieso sollst Du das Geld wieder bekommen?

Es wurde für eine erbrachte Leistung (Prüfungsfahrt) gezahlt.

Und die wurde ja gemacht.

Und wenn Du im Straßenverkehr nicht richtig bei der Sache bist und durchfällst, dann ist das alleinig Dein Problem.

Und auch wenn der Prüfer nach der Fahrt hämisch Gelacht hat, wurde trotzdem die Prüfungsfahrt durchgeführt.

Nein . Warum solltest du?

Faszinierend wie immer alle, wenn sie ihre Prüfung verkackt haben nach ausreden suchen und ihre Kohle haben wollen

Nein.