Kann man die Bahn verklagen, dass Taxi zu zahlen?

6 Antworten

Eine Klage wird für dich wesentlich teurer als das Taxi, zumal es völlig Ungewiss ist, ob du Recht bekommst, von dem Stress gar nicht zu reden.

Wahrscheinlich nicht, denn

Aus

https://www.bahn.de/agb

Punkt

Beförderungsbedingungen Personenverkehr

file:///C:/Users/Susanne/Desktop/Bef%C3%B6rderungsbedingungen%20der%20DB%20AG%20-%20Stand%2001.11.pdf

9.1.6 Der Beförderer bietet dem Reisenden die kostenlose Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft an, sofern dies praktisch durchführbar ist, wenn er (i) wegen eines Zugausfalls oder einer Verspätung die Fahrt nicht am selben Tag fortsetzen kann oder wenn (ii) für ihn unter den gegebenen Umständen eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist. Alternativ bietet der Beförderer dem Reisenden die Weiterbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel zum vertragsgemäßen Zielort an, sofern dies preisgünstiger ist. Bietet der Beförderer dem Reisenden nicht nach Satz 1 die Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft an und ist es dem Reisenden aus vom Beförderer zu vertretenden Gründen nicht möglich, mit dem Beförderer in Kontakt zu treten und nutzt der Reisende daraufhin selbständig eine Übernachtungsmöglichkeit, so hat er einen Anspruch auf Ersatz der dafür entstandenen angemessenen Kosten. Für die Weiterbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel nach Satz 2 gilt Nr. 9.1.5 Satz 2 entsprechend. 

Wenn du sagst, ich habe ein Problem, direkt oder telefonisch. Die Hotline der DB findet man auf JEDEM Bahnhof/Haltepunkt. Kann man dir helfen. Tust du das nicht....


Bahnfahrer401  10.11.2021, 15:29

Was soll den die Hotline im Falle einer Strandung machen?

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MarSusMar  10.11.2021, 17:42
@Bahnfahrer401

Das steht in meiner Antwort!

 Der Beförderer bietet dem Reisenden die kostenlose Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft an, sofern dies praktisch durchführbar ist,....

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Bahnfahrer401  10.11.2021, 19:00
@MarSusMar

Ja, aber das macht nicht die Hotline! Wie soll die Hotline denn Hotel- oder Taxigutscheine ausgeben? Das macht das Personal vor Ort. Und wenn davon keines vorhanden ist oder es (wie so oft) unfähig ist oder sich weigert, Gutscheine auszugeben, muss man das halt selber machen und zur Erstattung einreichen.

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MarSusMar  10.11.2021, 19:20
@Bahnfahrer401
Wie soll die Hotline denn Hotel- oder Taxigutscheine ausgeben? 

🤦‍♂️🤦‍♀️

In dem die das machen, was ich mache anrufen und reservieren. Gibt viel bessere Konditionen, als wenn du die Buchungsportale im Web nutzt. Genau bei den Taxigesellschaften anrufen, jemanden hinschicken.

Jeder Callcenter Agent, egal welcher Hotline, hat 2 Leitungen zum Telefonieren. Kd wartet bekommt gesagt, wie es weiter geht. Fertig.

Das funktioniert genauso wenn das Bahnpersonal zur Übernachtung angemeldet wird, telefonisch.
Die Zeiten von Papiergutscheinen sind ja wohl ewig vorbei.

Und so unfähig ist das Bahnpersonal gar nicht, unsere Gemeinschaft ist einfach zu blöd, Anzeigen zu lesen und Ansagen zuzuhören. Handy ist ja wichtiger.

Da wartet nen ICE schon 20 min als der IC ankommt, weil der aussetzen muss. Und was passiert? Wir fahren erst 30 min später ab, womit der ICE am Zielort soviel Verspätung hatte, das er auch zu spät losfuhr.

Die Fahrgäste wollen fast gesammelt los, sich Zugverbindung aufgehoben abstempeln lassen. Und haben die extra aufgestellte Kette Mitarbeiter die genau das verhindern sollte regelrecht überrannt.

Es lief über 30 Min in der Anzeige. Abstempeln ist NICHT nötig.

Der echte Hammer waren die, die das Aussteigen verpennt haben.

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Bahnfahrer401  10.11.2021, 19:31
@MarSusMar

Und du hast den Weg über die Hotline schon in der Praxis angewendet, oder woher nimmst du die Gewissheit, dass das so gemacht wird? Andernfalls glaube ich nämlich nicht, dass das geht. Die meisten Mitarbeiter dort sind meiner Erfahrung nach relativ schwer von Begriff, von Fahrgastrechten haben die meistens keine Ahnung. Die Bahn kommuniziert auch immer, dass man sich wenn möglich ans Personal vor Ort wenden soll, im Zug oder am Bahnhof, um sich einen Gutschein ausgeben zu lassen. Ist das nicht möglich, solle man die Kosten vorstrecken und zur Erstattung einreichen. Davon, dass man sich an die Hotline wenden soll, habe ich noch nie offiziell gelesen. Ich jedenfalls hatte schon mehrere Fälle, bei denen kein Personal mehr vor Ort war und ich dann die Kosten vorgestreckt habe und mir übers SC FGR erstatten lassen habe.

Wie soll eigentlich die Hotline überprüfen, ob man ein gütiges Ticket hat? Und woher soll das Hotel/Taxi sicher gehen können, dass es nicht über den Tisch gezogen wird, wenn kein physischer Gutschein vorgelegt wird??

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MarSusMar  10.11.2021, 19:34
@Bahnfahrer401

Wozu kopiere ich die AGB? Inklusive Quellenangabe?

Du kommst rüber, wie jemand der nur vorwürfe macht, obwohl die längst Geschichte sind.

Krank.

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Bahnfahrer401  10.11.2021, 20:48
@MarSusMar

Beantworte doch bitte erstmal meine Frage, ob du den Weg über die Hotline schonmal genutzt hast.

Des weiteren steht von in den AGB nichts explizit davon, dass man die Bahn über die Hotline kontaktieren muss, in der offiziellen Kommunikation der Bahn an die Kunden auf verschiedenen Plattformen habe ich noch nie was davon gehört, es wurde immer nur auf das Personal vor Ort verwiesen, was Hotel- und Taxigutscheine ausgeben kann, und letztens habe ich gerade ausführlich dargelegt, warum die Organisation von Taifahrten bzw. Übernachtungsmöglichkeiten per Hotline mir unrealistisch bzw. nicht durchführbar erscheint.

Lies zum Beispiel mal das hier:

Stellt das Eisenbahnunternehmen dem Kunden ein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung, so hat dessen/deren Nutzung grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative. Der Kunde kann in diesem Fall keinen Ersatz der Kosten für ein anderes Verkehrsmitel oder eine Übernachtung verlangen, soweit er sich nicht erfolglos um Kontaktaufnahme vor Ort mit der DB Verkaufsstelle, DB Information oder Personal des genutzten Zuges bemüht hat.

Quelle: https://www.bahn.de/service/fahrplaene/fahrgastrechte/faq_fahrgastrechte (unter Punkt: In welchen Fällen darf der Kunde ein Taxi nutzen?)

Dort steht eindeutig und idiotensicher, dass es um eine Kontaktaufnahme vor Ort geht!

Also jetzt, hast du Praxiserfahrung damit oder folgerst du nur irgendetwas Theoretisches aus den Beförderungsbedingungen, was in der Praxis so nicht stattfindet?

Sollte ich mal wieder in die Situation kommen, dass eine Übernachtung oder Taxifahrt vonnöten ist, werde ich das mit der Hotline gerne mal ausprobieren und dann hier berichten, wie es gelaufen ist.

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MarSusMar  10.11.2021, 21:29
@Bahnfahrer401
Dort steht eindeutig und idiotensicher, dass es um eine Kontaktaufnahme vor Ort geht!

Jeder logisch denkende Mensch macht das auch, aber wenn niemand da ist, (was ja gerade nachts Meist so ist) ruft man an. Das musst du nicht rumbrüllen. Der einzige der nicht zu hören würde, bist du selbst. So wie du gerade abdrehst.

Und nein, Wegen einer Strandung in der Nacht, musste ich nicht anrufen, um ein Hotelzimmer gebucht zu bekommen schon.

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Bahnfahrer401  10.11.2021, 22:48
@MarSusMar
Jeder logisch denkende Mensch macht das auch, aber wenn niemand da ist, (was ja gerade nachts Meist so ist) ruft man an.

Nein, wenn vor Ort niemand da ist, nimmt man sich selber ein Hotel/Taxi und reicht die Kosten später zur Erstattung ein. Steht ja auch oben im Zitat: Soweit sich der Kunde nicht erfolglos um die Kontaktaufnahme vor Ort bemüht hat, steht ihm keine Erstattung der kosten zu, hat er sich jedoch erfolglos um die Kontaktaufnahme vor Ort bemüht, hat er im Umkehrschluss Anspruch auf die Erstattung der Kosten. Von einer Hotline ist nirgendwo die Rede. Das ist nicht das Verfahren, was bei der Bahn angewendet wird.

 Das musst du nicht rumbrüllen.

Ich habe nicht rumgebrüllt. Fettschrift dient der inhaltlichen Untermauerung zentraler Textpassagen. Großbuchstaben sind Brüllen.

Der einzige der nicht zu hören würde, bist du selbst. So wie du gerade abdrehst.

Meine Güte, ich bin in dieser Diskussion die Partei, die sachlich bleibt und im Gegensatz zu dir von persönlichen Angriffen abgesehen hat. Kann man nicht einfach mal eine vernünftige Diskussion führen? Diskussionen sind legitim, wird sind in diesem Punkt halt unterschiedlicher Auffassung, überhaupt kein Grund mir sowas zu unterstellen.

Und nein, Wegen einer Strandung in der Nacht, musste ich nicht anrufen, um ein Hotelzimmer gebucht zu bekommen schon.

Na siehste, also keine praktische Erfahrung. Wenn du ohne Strandung bei der Bahn Hotline ein Hotel buchst, ist das natürlich komplett was anderes. In diesem Fall musst du ja auch bezahlen - anders als bei einem Fahrgastrechtefall, bei dem man beim Personal vor Ort kostenlos einen Hotel- oder Taxigutschein ausgehändigt bekommt. Und das geht eben bei der Hotline nicht.

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Ne das Taxi zahlst du selber, allerdings hast du Anspruch drauf ab 2 Stunden Verspätung 50% des Ticketpreises rückerstattet zu bekommen.

Ja, wäre sie. Wenn der Zielbahnhof am selben Tag nicht mehr erreichbar ist, erstattet die Bahn pro Person 80 Euro für ein Taxi. Das ist Standartprozedere und Bedarf weder einem Anwalt noch einer Klage. Der Fahrgastrechteantrag mit der Taxiquittung muss einfach nur ans Servicecenter Fahrgastrechte geschickt werden.

Genau für solche Fälle hat die Bahn qualifiziertes Fachpersonal das auf jeden Fall versucht dir eine Ersatzbeförderung (evtl auch Taxi) oder notfalls Übernachtung zu organisieren.

Dazu muss dieses Personal aber von deinem Problem wissen und dazu wäre es sinnvoller zeitnah Kontakt aufzunehmen statt hinterher zu jammern und zu klagen.

P.S: Wenn kein Personal vor Ort stehen entsprechende Telefonnummern an jedem Bahnhof und im Internet.