Kann man den Prüfort der Führerscheinprüfung durch ein Praktikum ändern?

2 Antworten

§17 FeV:

(3) Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahe gelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, dass der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt.

Ein zweiwöchiges Praktikum ist keine Ausbildung, Studium oder Arbeit, das ist Spielerei.

Ich glaube, das hat wenig damit zu tun. Und so schlimm ist das nicht, denn du musst überall fahren können, nicht nur in deinem Heimatort. Besser fällst du ggf. durch als später unsicher zu fahren und Unfälle zu bauen.