Kann man den Klasse AM Führerschein auch mit einem Minicar machen?

5 Antworten

Anlage 7 FeV:

2.2 Prüfungsfahrzeuge
2.2.14 Für Klasse AM:
Zweirädrige Kleinkrafträder oder Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h.
2.2.18 Bei Prüfungen der Klasse A, A1, A2 und AM dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.

Minicar ist für mich ausschl. eine billigere Alternative zum Taxi (Mietwagen mit Fahrer ohne Taxameter). Du meinst wohl ein Leicht-Kfz bzw. Mopedauto.

Selbst wenn es erlaubt wäre, dürfte die Nachfrage so gering sein, dass kaum ein Fahrlehrer so einen Zweisitzer entspr. umrüsten lassen würde, falls es überhaupt von den Herstellern angeboten wird und die Umrüstung das Gewicht nicht zu hoch werden lassen würde.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wie migebuff schon geschrieben hat, ist in der Fahrerlaubnisverordnung als Prüfungsfahrzeug für die Klasse AM ausnahmslos ein entsprechendes Zweirad vorgeschrieben.

Grundsätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde zwar Ausnahmen genehmigen, das wird bei Klasse AM idR aber nur dann der Fall sein, wenn behinderungsbedingt keine Zweiräder gefahren werden können und die Fahrerlaubnis dann auch entsprechend auf vierrädrige KFZ der Klasse AM beschränkt werden soll.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In meiner Fahrschule war es so das ich in der Theorie Fahrstunden hätte machen können mit so einem Miniauto, die Prüfung musst du dann aber trotz allem mit einem Roller absolvieren

die Fahrschule stellt dir einen 45iger Roller zur Verfügung. mit dem AM darfst auch diese Mopedautos fahren. damit wird aber nicht ausgebildet.