Kann man den Bafög-Leistungsnachweis auch früher einreichen bei verlängerter Regelstudienzeit wegen Corona?

1 Antwort

Die Regelstudienzeit wurde verlängert, aber nicht Pauschal die Abgabe für den Leistungsnachweis. Dieser ist weiterhin nach Ende des 4. Semesters fällig. Man kann eine Verlängerung beantragen, wenn man diese git begründen kann und auf Grund von Corona ist man da kulant, aber generell ist er nach dem 4.Semester fällig. Du kannst ihn also ganz normal einreichen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
schonen  04.06.2023, 08:59

Durch die damalige coronabedingte Verlängerung der Regelstudienzeit hat sich aufgrund der sogenannten Nullsemester die Vorlage des Leistungsnachweises in allen Bundesländern pauschal nach hinten verschoben. Es handelt sich um rechtliche Regelungen und nicht ul Kulanz.

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SlightlyAnnoyed  04.06.2023, 11:00
@schonen

Falsch, die Regelstudienzeit hat sich verschoben, aber nicht automatisch die Abgabe des Leistungsnachweis. Es ist zwar praktisch so, da ca. 90% der Studierenden mit einer Begründung ihren Leistungsnachweis jetzt später abgeben, ein pauschales Recht bzw. eine automatische Verschiebung auf Grund einer rechtlichen Regelung gibt es nicht! Diesen Denkfehler machen leider viele Studierende, daher haben es bei uns im BAföG Amt schon leider einige geschafft, ihren Anspruch auf BAföG zu verlieren, wenn der Leistungsnachweis nicht nach dem 4.Semester erbracht wurde (und man dann so „tolle“ Begründungen abgibt wie: ich hatte keinen Bock auf Online-Lehre und hab daher nix gemacht). Die kamen dann auch immer mit Verlängerung der Regelstudienzeit würde ja bedeuten, man wäre dann so gesehen ja rechnerisch erst im 2. oder 3. Semester und bräuchte noch nix vorlegen. Den Zahn haben wir ihnen ganz schnell gezogen.

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schonen  05.06.2023, 06:31
@SlightlyAnnoyed

Aufgrund der jeweiligen landesrechtlichen Gesetzesänderungen hinsichtlich einer Nullsemesterregelung besteht sehr wohl ein Rechtsanspruch. Nach den erlassenen Auslegungsvorschriften sind auch die Bafög-Ämter daran gebunden. Da danach für die coronabedingte Verzögerung der Vorlage des Leistungsnachweises auch kein weiterer Vortrag oder Nachweis erforderlich ist, erscheinen die Beispiele als nicht passend. Unbeschadet davon mag in diesen Fällen eine Art von Antragsschleife im eingeführten Verwaltungsverfahren praktikabel sein.

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vol08122001  04.08.2023, 19:50
@SlightlyAnnoyed

Hört sich sehr verbittert an, aber ist halt die Mentalität einiger Angestellten im Verwaltungsbereich, seine "Macht" so auszuüben.

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