Regelstudienzeit Corona?

1 Antwort

Hi ich habe 2021 WS angefangen zu studieren in Nrw. Wisst ihr zufällig wie viele Semester verlängert wurden?

Nein, für NRW kann ich es nicht sagen. In BW waren es drei Semester, wird aber vermutlich ähnlich sein.

Aber da wirst du von deiner Hochschule bestimmt Informationen zu auf deren Website finden können - oder in deinem Studienportal oder sonst wo.

Sonst: Frag beim Studiensekretariat nach, die können es dir verbindlich beantworten.

Ich befinde mich zurzeit im 4. Semester und habe einen Brief vom Bafög Amt erhalten mit der Aufforderung einen Leistungsnachweis nachzureichen. Muss ich dies abgeben?

Willst du weiterhin Bafög beziehen? Dann ja

Anonymsstudi 
Fragesteller
 13.07.2023, 14:45

Ja will ich. Das Problem ist wenn ich sag ich mal die benötigten ECT‘s nicht habe, werde ich dann trotzdem Bafög bekommen wegen meiner verlängerte Regelstudienzeit?

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xxxcyberxxx  13.07.2023, 14:50
@Anonymsstudi
Das Problem ist wenn ich sag ich mal die benötigten ECT‘s nicht habe, werde ich dann trotzdem Bafög bekommen wegen meiner verlängerte Regelstudienzeit?

Grüße, Google. Als Student solltest du doch in der Lage sein, dir Informationen zu beschaffen - wenn nicht, arbeite dringend daran

https://www.bafög.de/bafoeg/de/home/_documents/keine-nachteile-beim-bafoeg-wegen-corona.html

3.2. Landesrechtliche Regelstudienzeitverlängerungen
Studierende in Bundesländern, die eine pandemiebedingte Verlängerung der Regelstudienzeit geregelt haben, profitieren hiervon für die betreffenden, Semester auch durch eine entsprechend verlängerte BAföG-Förderungshöchstdauer. Dies hat das BMBF im Erlasswege durch Nachvollziehen der landesrechtlichen Regelstudienzeitverlängerungen bis einschließlich Wintersemester 2021/22 ermöglicht. Die Regelung bedeutet gleichzeitig, dass die Semester, für welche die Verlängerung der Regelstudienzeit jeweils ausgesprochen wurde, im Hinblick auf termin- bzw. (fach-) semestergebundene BAföG-Vorschriften, nicht als (Fach-) Semester angerechnet werden (sog. Nullsemesterregelung).
[...]
​Im Einzelnen bedeutet diese Nichtanrechnung unter anderem:
a. Die Frist für die Vorlage des Leistungsnachweises nach § 48 Absatz 1 BAföG wird um die „verlängerten“ Pandemiesemester hinausgeschoben; bei einer Regelstudienzeitverlängerung von gegebenenfalls vier Semestern heißt das, dass der Studierende den Leistungsnachweis erst vier Semester später vorlegen muss.
[...]

Da du erst im WS 21 angefangen hast, wirst du wohl auch höchstens eine Verlängerung von dem einem Semester erhalten - da es laut dem Text nur bis inklusive WS 21 ermöglicht wurde

Sonst: Auch beim Bafög gibt es Menschen, die du zu solchen Fragen anschreiben kannst und die dir verbindliche aussagen liefern können, wie es explizit bei dir aussieht.

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