Kann man das als Rezension gehlten lassen oder eher eine Inhaltsangabe?

2 Antworten

Ich würde es als Inhaltsangabe sehen, denn Du beschreibst hauptsächlich den Inhalt des Films (es heißt übrigens "Vermisstenanzeige", nicht "vermissten Anzeige" - und das ist nur einer der Fehler, die ich gefunden habe).

Der letzte Satz des Hauptteils ("Ich fand den Film sehr interessant...") gehört eigentlich in den letzten Abschnitt, denn dort beginnst Du mit einer Bewertung.

Eine Rezension müsste vielmehr darauf eingehen, wie der Film aufgenommen wird. Ggf. mit Kritikpunkten an Handlung, schauspielerischer Leistung, Realitätsbezug, etc.

Ein Beispiel: Wenn Du im Internet was kaufen willst, dann willst Du auch lesen, was andere an dem Produkt gut oder schlecht finden. Da willst Du nicht lesen, dass jemand total gespannt dem Postboten aufgemacht hat, dann endlich das lang ersehnte Paket in den Händen hielt und dann erstmal alles ausgepackt hat. Genausowenig gehört der Inhalt in dieser Ausführlichkeit in eine Filmrezension.

Eine Rezension. Du bist nur ganz unten selbst auf den Text eingegangen und hast ihn bewertet. Du müsstest bei einer Rezension schon ne Seite zusammengetragen bekommen.