Kann man beim Freiwilligen Wehrdienst auch Urlaub nehmen?

4 Antworten

klar geht das. Aber erst nach der Allgemeinen Grundausbildung. Es kann auch sein, daß es zwischendurch Zeiten gibt, an denen du keinen Urlaub nehmen darfst und ansonsten evtl. in Absprache mit den Kameraden, daß nicht alle gleichzeitig Urlaub nehmen usw. Aber generell steht dir Urlaub zu und den kannst du unter den eben genannten Voraussetzungen auch nehmen, wann du willst.

Natürlich geht das, pro Jahr stehen Dir 26 Tage Urlaub zu, wenn Du länger oder kürzer bleibst, wird das entsprechend umgerechnet. Nur während der Grundausbildung, also in den ersten drei Monaten, gibt es keinen Urlaub. Auch wenn wichtige Dinge anstehen, z.B. Truppenübungsplatz o.ä. wird Urlaub meist abgelehnt. Ansonsten ist Dein Chef verpflichtet, Dir die Chance auf Urlaub zu gewähren.

Natürlich, nur in den ersten 3 Monaten nicht, aber dann ...