Kann man bei Kurzarbeit einen Nebenjob machen?

2 Antworten

Ich übe eine versicherungspflichtige Beschäftigung aus, für die mein Arbeitgeber nun Kurzarbeit angemeldet hat. Darf ich neben dem Bezug von Kurzarbeitergeld einen Minijob aufnehmen?
Kurzarbeiter können bis zum 31. März 2022 einen Minijob aufnehmen. Der Minijob wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
Diese Regelung war ursprünglich bis Ende 2020 befristet. Aufgrund der anhaltenden Corona-Krise wurde die Regelung über den Dezember 2020 hinaus zunächst bis zum 31. Dezember 2021 und anschließend erneut bis zum 31. März 2022 verlängert.

Lesen Sie auch unseren Blog-Beitrag Minijob neben Kurzarbeit in Zeiten von Corona.

Weitergehende Auskünfte zum Kurzarbeitergeld erteilt die Bundesagentur für Arbeit.

Außerdem informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Internetseite.

Näheres siehe auch in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/09_corona_faq/basepage.html

Woher ich das weiß:Recherche

Minijobs sind derzeit ohne Anrechnung erlaubt. Nimmst Du jedoch eine sozialversicherunngspflichtige Nebenbeschäftigung an welche Du vor der Kurzarbeit noch nicht hattest erhöht sich Dein sog "Istentgelt" das Einkommen wird also in der Form auf Kug angerechnet dass Du dann kein Einkommen 0 hast sondern eben das was Du im Nebenjob verdienst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung