Kann man bei einer bayrischen Realschule wegen einem nebenfach durchfallen?

1 Antwort

Bayern unterscheidet nicht nach "Haupt- und Nebenfächern". Es gibt Verrückungsfächer:
"Vorrückungsfächer sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer. Ausgenommen sind Textiles Gestalten, Kunst, Werken, Musik und Sport, sofern diese Fächer nicht Wahlpflichtfächer in der Wahlpflichtfächergruppe III sind."

Es gilt:

"Die Grundlage für die Entscheidung über das Vorrücken bilden die Leistungen in den Vorrückungsfächern. Vom Vorrücken sind Schülerinnen und Schüler ausgeschlossen, deren Jahreszeugnis
1. in einem Vorrückungsfach die Note 6 oder
2.in zwei Vorrückungsfächern die Note 5aufweist"

"Schülerinnen und Schülern mit Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern wird bei
1.Gesamtnote 1 in einem Vorrückungsfach,
2.Gesamtnote 2 in zwei Vorrückungsfächern oder
3.mindestens Gesamtnote 3 in vier Vorrückungsfächern Notenausgleich gewährt."

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Es gibt noch ein paar Sonderregelungen, die ich jetzt nicht zitiert habe; hier sind die gesetzlichen Grundlagen zum Nachlesen:

Vorrückungsfächer:

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRSO-25

Entscheidung über das Vorrücken:

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRSO-24

Notenausgleich:

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRSO-40