Kann man aus seiner Mietwohnung rausfliegen wenn man außerhalb des Ortes drausen seinen Nachbarn zusammen schlägt?

5 Antworten

Ja, wenn du wegen Körperverletzung verurteilt wirst, kann dies unter Umständen zur Kündigung des Mietverhältnisses führen, da dem Opfer nicht zugemutet werden muss, mit dem Täter weiter unter einem Dach zu leben.

Ich würde an deiner Stelle nichts machen, außer den Vermietern oder Hausverwaltung Bescheid sagen.

Lass es für dich eine "Prüfung " oder Auffrischung der Agressionstherapie sein. Es wäre doch wirklich schade, wenn durch solche Vorfälle alles für die Katz gewesen wäre.

Alles Andere würde dich auf keinen Fall weiter bringen, eher zurück!

Steigere dich nicht darein.

Wie wärs mit Polizei rufen bei Ruhestörung? Zumindest würdest du dich da selbst nicht strafbar machen.

Zusammenschlagen würde ich nicht empfehlen. Die Chance ist hoch das er weiß wo du wohnst

Kurz gesagt ja. Für Körperverletzung kannst du zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Als Häftling kannst du die Miete nicht mehr bezahlen.

Mit dem Nachbarn hast Du ja schon gesprochen. Das war der 1. Schritt. Nun sagst Du Eurem Vermieter Bescheid, damit der was unternehmen kann. Und die Polizei rufst Du auch, wenn Dein Nachbar sich zu einer falschen Zeit laut betätigt - z. B. nach 22 Uhr.

Den Kerl zusammenschlagen darfst Du Nicht! Das ist Selbstjustiz - und somit verboten!

Dir kündigen kann Dein Vermieter jederzeit - unter Einhaltund der Kündigungsfrist. Und ohne Grund.