Kann man als Polizist bei Verkehrskontrollen Familie/Freunde bei kleineren Verstößen win Auge zudrücken?

8 Antworten

Damit das nicht passiert, werden in Österreich geplante Verkehrskontrollen immer durch "revierfremde" Polizisten durchgeführt.

Jeder kann sich ausmalen, was mit dem Eigentum des Polizisten (Haus, Auto usw.) passiert, wenn er Nachbarn oder Bekannte bestrafen muss.

Die Wahrscheinlichkeit, in einem 30km entfernten Ort einen Nachbarn sanktionieren zu müssen, ist gering.

Und wie ist das dann gegenüber dem Kollegen, würde dieser i.d.R. Ok damit sein oder fällt er in den Rücken 

Wird doch ein Bekannter erwischt, lässt man den Kollegen das aufnehmen.

Sicher geht das, zumindest scheint es einen Ermessungsspielraum zu geben, in dem man nur ermahnt wird wenn man versichert es nie wieder zu tun.

klar wird das gemacht, vieles ist ja auch auslegungssache.

ist auch immer die frage wie es in den wald hineinruft ,so schallt es aus dem wald zurück.

Ja, kommt vor in vielen Fällen, sagt mein Nachbar.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Ja, es gibt einen gewissen Spielraum für Fälle in denen auch nur mal eine Verwarnung ausgesprochen werden kann anstatt gleich zu strafen. Wird üblicherweise gemacht, wann sofort echte Reue gezeigt wird und man sich entschuldigt.

In so einen Fall müssen aber beide Beamte mit der Handhabung einverstanden sein. Es kann also nicht einfach einer alleine so entscheiden.

Die Polizisten die ich kenne, und das sind familienbedingt ziemlich viele, würden Bekannte / Verwandte aber eher strafen als nur verwarnen da sie sich keine Freundschaftsdienste nachsagen lassen möchten.