Kann man als Azubi Fahrtkosten erstattet bekommen?

4 Antworten

Der Ausbildungsbetrieb ist nicht verpflichtet Dir die Fahrtkosten zur Berufsschule zu zahlen; das hängt damit zusammen, daß die Fahrt zur Berufsschule ähnlich betrachtet wird, wie die Fahrt zur Ausbildungsstätte (Weg zur Arbeit) - dafür ist der Azubi selbst verantwortlich - grundsätzlich könnte man das dann von der Steuer absetzen (Auswärtstätigkeit) - bei Azubis scheidet das aber meist aus, weil viele Azubis keine Steuern zahlen.

Tarifverträge können aber eine entsprechende Reisekostenregelung enthalten. Ggf. wird das aber darauf beschränkt, daß sich die Berufsschule in einer anderen Stadt befindet oder man eine andere, als die eigentlich zuständige Berufsschule, besucht.

Du könntest natürlich einen Antrag im Ausbildungsbetrieb stellen - ggf. gewährt Dir die Firma einen Zuschuß oder übernimmt die Kosten eines Tickets für den ÖPNV.

In einigen Berufen (oft Landwirtschaft), strukturschwachen Regionen oder einzelnen Städten/Bundesländern gibt es, bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen, ggf. öffentliche Zuschüsse - da könntest Du in der Berufsschule nachfragen.

Weiß nicht, ob das auf den Betrieb ankommt...
Bei mir wird's auf jeden Fall gemacht.
Wir (diejenigen, deren Berufsschule außerhalb der Ausbildungsstadt liegt) haben die Möglichkeit, uns ein Azubiticket für 62€ (bzw. 82€ für ganz NRW, welches ich brauche) zu abonnieren, welches dann den ganzen Monat gilt und auch privat genutzt werden kann. Wir können uns dann die Kosten mit einem Formular erstatten lassen, dass wir ausfüllen und abgeben müssen.

Die kannst du im Rahmen deiner Steuererklärung angeben, wenn du eine machst.


JaBu84  03.12.2019, 08:48

Aber doch nur sofern man steuern zahlt, oft liegen die Azubis aber unter der Grenze und zahlen keine Lohnsteuer. So kann man dann auch die Fahrtkosten gemäß §9 EStG nicht als Werbungskosten geltend machen. Wer nichts zahlt bekommt nichts zurück.

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FGO65  03.12.2019, 08:49
@JaBu84

Deswegen auch mein Hinweis => wenn du eine machst

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bachforelle49  03.12.2019, 09:20

ja, warum nicht, im Rahmen der " Pendlerpauschale " .. warum sollten gut verdienende profitieren und " arme Schwei*ne " nichts (ab)kriegen (?!)

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Nein Es sei den du zahlst Lohnsteuer Dan kanst du dir das Geld vom Finanzamt wiederholen im nachhinein!