Kann man als ausländischer Bewerber seine FSJ-Stelle kündigen und wechseln? Und gibt es wegen dem Visum etwas zu beachten?
Ein Freund hat mich gebeten für ihn diesbezüglich zu recherchieren. Die einzigen Informationen, die ich dazu gefunden habe sind, dass man während der Probezeit (in der Regel die ersten drei Monate) ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Über die Probezeit hinaus muss man aber einen wichtigen Grund angeben. Doch wie verhält es sich mit dem Visum? Würde es sich negativ auswirken, wenn er kündigen würde oder passiert nichts weiter?
Was für ein Visum ist es denn genau?
Ein nationales Visum
1 Antwort
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Visum
Die Erteilung des Aufenthaltstitels erfolgt durch die zuständige Ausländerbehörde.
Anmerkung
Aus § 39 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes i. V. m. den §§ 1 und 14 der Beschäftigungsverordnung ergibt sich, dass die Erteilung eines Aufenthaltstitels an Ausländerinnen oder Ausländer zum Zweck eines FSJnicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bedarf. Denn bei dem FSJ handelt es sich um einen „gesetzlich geregelten Freiwilligendienst” (§ 14 Nummer 1 Alternative 1 der Beschäftigungsverordnung).
Drittstaatsangehörige*, die ein FSJ leisten wollen, müssen von ihrem Heimatland aus einen Visumantrag für die Durchführung des Freiwilligendienstes stellen, da ihnen die für den Aufenthalt erforderliche Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nur dann erteilt werden kann, wenn sie mit dem zweckentsprechenden Visum eingereist sind. Ausnahmen bestehen für die Staatsangehörigen von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika.
Ein Visum darf dabei in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist, d. h. ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestritten werden kann. Der Vertrag mit Drittstaatsangehörigen sollte daher so ausgestaltet werden, dass klar ist, dass Unterkunft und Verpflegung gestellt und daher staatliche Leistungen nach der Einreise in Deutschland nicht in Anspruch genommen werden.
Ein wertschätzender Umgang mit Heterogenität und Inklusion sind gelebte Realität im Seminar sowie im gesamten Programm des FSJ. Quelle
Die Entscheidung trifft die Ausländerbehörde, wenn es von einem FSJ in das nächste geht, sollte das klappen. Alles andere geht nicht. .
stufix2000
21.10.2022, 17:55
@DanDanDan640
Soll er dort nachfragen, dann gibt es kompetente Antworten oder bei der Zentralstelle. Siehe Link
Es wäre möglich, dass er quasi einen fließenden Übergang in eine andere FSJ-Stelle hat. Trotz allem könnte sich die Ausländerbehörde aber auch dagegen entscheiden, oder? Ich weiß nämlich nicht genau, ob er dieses Risiko eingehen würde.