Kann jemand der einen gesetzlichen Betreuer hat eine Behandlung ablehnen?
Er kann ja trotzdem noch entscheiden ob er zum Beispiel eine Ergotherapie oder Physiotherapie mit machen möchte?
Und kann der Therapeut trotzdem eine unterschrift vom Vertreter oder Angehörigen verlangen, obwohl die Behandlung nur versucht wurde? Wenn der Patient von anfang an sagt er möchte es nicht und sich dann rapide wert?
3 Antworten
Wenn der Betreute einwilligungsfähig ist, kann er selbst und ohne seinen gesetzlichen Betreuer entscheiden.
Bezüglich der Unterschrift kommt es darauf an, was unterschrieben werden soll. Hat der Betreuer den Aufgabenkreis Vermögen, geht es um einen Behandlungsvertrag und ist der Betreute nicht geschäftsfähig, muss der Betreuer unterschreiben.
Das ist allerdings hinfällig, wenn der Betreute die Behandlung von vornherein ablehnt.
Wenn es hier tatsächlich um Physiotherapie geht also nicht Psychotherapie, dann kann man davon ausgehen, das der Betreute eine Therapie ablehnen kann.
Ein gesetzlicher Vertreter hat selten eine Generalvollmacht, im Normalfall beschränkt sich eine Vollmacht auf Teilbereiche. Für eine Generalvollmacht müsste ein Gericht z. B. die Einwilligungsunfähigkeit festgestellt haben.
Hat der gesetzliche Vertreter die Vollmacht über den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge kann er Behandlungen anordnen. Allerdings wird er diesen Aufgabenkreis beim Vorliegen einer ausschließlich körperlichen Behinderung kaum bekommen.
Im Zweifelsfall müsste das Betreuungsgericht entscheiden.
Wie aber Frodo schon geschrieben, eine Therapie macht, solange es keine reine Physiotherapie ist, ohne die Akzeptanz des Patienten nur wenig Sinn.
wenn der gesetzliche Betreuuer für diese Aufgaben berufen ist, darf er auch darüber entscheiden
wenn der Patient nicht mitmachen will, ist eine Therapie aber ziemlich sinnlos