Kann jemand der einen gesetzlichen Betreuer hat eine Behandlung ablehnen?

3 Antworten

Wenn der Betreute einwilligungsfähig ist, kann er selbst und ohne seinen gesetzlichen Betreuer entscheiden.

Bezüglich der Unterschrift kommt es darauf an, was unterschrieben werden soll. Hat der Betreuer den Aufgabenkreis Vermögen, geht es um einen Behandlungsvertrag und ist der Betreute nicht geschäftsfähig, muss der Betreuer unterschreiben.

Das ist allerdings hinfällig, wenn der Betreute die Behandlung von vornherein ablehnt.

Wenn es hier tatsächlich um Physiotherapie geht also nicht Psychotherapie, dann kann man davon ausgehen, das der Betreute eine Therapie ablehnen kann.

Ein gesetzlicher Vertreter hat selten eine Generalvollmacht, im Normalfall beschränkt sich eine Vollmacht auf Teilbereiche. Für eine Generalvollmacht müsste ein Gericht z. B. die Einwilligungsunfähigkeit festgestellt haben.

Hat der gesetzliche Vertreter die Vollmacht über den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge kann er Behandlungen anordnen. Allerdings wird er diesen Aufgabenkreis beim Vorliegen einer ausschließlich körperlichen Behinderung kaum bekommen.

Im Zweifelsfall müsste das Betreuungsgericht entscheiden.

Wie aber Frodo schon geschrieben, eine Therapie macht, solange es keine reine Physiotherapie ist, ohne die Akzeptanz des Patienten nur wenig Sinn.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

wenn der gesetzliche Betreuuer für diese Aufgaben berufen ist, darf er auch darüber entscheiden

wenn der Patient nicht mitmachen will, ist eine Therapie aber ziemlich sinnlos