Kann ich mit 18 ausziehen trotz ausbildung?
hallo.
ich wohne seit 6.1 bei meinem vater...ich bin aus privaten gründen von meiner mutter wegezogn...das is aber kein dauerzustand dass ich bei ihm wohne...
ich bin am 22.3 18 gewurden und würde gerne ausziehen.
ich habe hier meine ausbildung...(noch bis september) zur verkäuferin...
würde aber gerne mit meinem freund zusammen ziehen allerdings wohnt er 50km von der ausbildungsstelle von mir weg...
wir könnten zusammen für uns aufkommen...finanziell
ich habe ein paar fragen dazu da ich ehrlich gesagt keine ahnung von sowas habe..
kann ich überhaupt ausziehn durch die ausbildung?
steht mir da iwelche unterstützung zwecks fahrkosten zu?
wie siehts mit erstausstattung aus?...
wo muss ich mich hinwenden zwecks ausziehen?...und was erwartet mich da?
bitte um dringende hilfe..weil ich davon keine ahnung habe... :)
danke im vorraus :)
12 Antworten
was ich dir sagen kann ist, dass du ausziehen kannst wenn du eine ausbildungn hast!
wenden must du dich an wohnungsanzeigen und an dein zuständiges jobcenter bzw. arbeitsamt. die kannst du dann alles weitere fragen
Du bist 18 jahre Alt Du kannst alles machen,was Du willst,mußt aber jezt auch für dich aufkommen.Du kannst nur versuchen,ob Deine Eltern Dir etwas zu geben für Deinen Haushalt.Du solltest erst Deine Ausbidung fertig machen,bevor Ihr zusammen zieht.Morgens und Abends jeweils 50 km Fahren an Arbeitsweg ist nicht möglich,zu teuer.Ich würde meine Ausbildung fertig machen,und dann eine gute Arbeitsstelle suchen,wo Du bleiben kannst.Bis dahin habt Ihr auch etwas Geld gespart,das Ihr zusammenziehen könnt.Und vor allen Dingen macht keine Schulden,denn davon kommt Ihr nicht wieder runter.
Du bist 18, klar kannst du ausziehen, so lang ihr für Miete usw. alles aufbringen könnt. Dir steht höchstens eine Penderpauschale zu, aber das ist nicht sonderlich viel, wird nur bei der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen.
Erstausstattung bekommst du keine. Wär ja noch schöner...
Wenn ich das nächste mal samt Frau und Kind umziehe beantrage ich auch ne Erstausstattung für die neue Wohnung.
Dein Vater muss Kindergeld für dich zahlen.
Nein. Die Damen bekommt durch ihre Ausbildung noch immer Kindergeld, sprich Unterstützung vom Staat. Das geht meist an die Eltern und aus diesem Grund ist ihr Vater verpflichtet dieses Geld aus zu bezahlen.
Es gibt weder Erstausstattung, noch Fahrtkostenzuschuß, wenn Du ausziehst, und das selber finanzieren kannst, bzw. zu jemandem in die Wohnung ziehst.
Da Du auch keine Steuern zahlst, kannst Du das nicht mal da zurückholen, in diesem Jahr, sobald Du aber selbständig arbeitest, geht das zum Teil rückwirkend.
Dein Vater bekommt aber sicher noch Kindergeld für Dich? Das kann er dann Dir zahlen, und DER könnte Deine Fahrtkosten etc. absetzen, als "außergewöhnliche Belastungen".
Du bist 18 und damit Volljährig. Also darfst auch ausziehen. Du kannst beim Arbeitsamt Berufsausbuldungsbeihilfe beantragen, dort werden auch die Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle berücksichtigt.
Alles Gute !
Muss der Vater nicht! Er KANN!