Kann ich mich weigern zum Nachsitzen zu erscheinen?

19 Antworten

Man KANN sich vom Religionsunterricht befreien lassen, wenn man nicht der Konfession angehört, muß es aber nicht und - man muß auch nicht der Religion angehören, wenn man den Religions-Unterricht besucht.

Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG steht dabei keinesfalls über  Art. 3 Abs. 3 GG und Art. 5 GG (Meinungsfreiheit). Der Lehrer ging wohl in dem Augenblick davon aus, daß Du Christ seiest und ihn nur provozieren wolltest. Nachsitzen ist dabei in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt, aber es ist fraglich, ob hier nicht schon der Verweis aus dem Klassenzimmer (in manchen Ländern nicht zulässig) selbst bei einem Fehlverhalten überhaupt zulässig gewesen wäre. Eigentlich alle Schulgesetze enthalten die Regelung, daß bei allen Erziehungs- und Ordnungsrnaßnahmen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten sei. Jemanden dafür zu bestrafen, daß er eine andere Religion hat und im Rahmen dieser auch richtig antwortete, ist schon als solches unzulässig und keinesfalls verhältnismäßig. In BW z.B. wäre ein Verweis aus der Klasse durch den Lehrer gar nicht zu verfügen gewesen (§ 90 Abs. 2 SchG).

WENN Du, wie Du sagst, Buddhist bist, dann hast nicht Du etwas falsch gemacht, sondern der Lehrer. Kläre also den Lehrer darüber auf, daß Du wirklich Buddhist seiest, entsprechend deine Antwort auch angemessen und richtig war, eine Bestrafung religiöse Diskriminierung und ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit sei, so daß schon der Verweis aus der Klasse nicht angemessen gewesen wäre, Nachsitzen ginge dann aber doch etwas zu weit. (Der Verweis aus der Klasse ist dabei sogar als solches rechtlich bedenklich.)

Er könne Dich nicht dafür bestrafen, daß Du Buddhist bist und damit auch entsprechend  deines Glaubens richtig geantwortet habest. Sollte er das Nachsitzen  aufrechterhalten, könntest Du es beim Rektor melden. Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Vehältnismäßigkeit allen staatlichen Handelns, Art. 3 Abs. 3 GG, Art. 4 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, Du könntest große Geschütze auffahren. "Ich muß nachsitzen, weil ich Buddhist bin" hört sich schon medienwirksam an. Zum Rektor könntest Du schon jetzt, aber meist schüfe das böses Blut. Sollte in deinem Bundesland der Lehrer Nachsitzen verhängen dürfen, mußt Du aber auch erscheinen, denn Einspruch wirkt hier nicht aufhebend. Allerdings ist die Frage, ob das Nachsitzen in diesem Fall nicht sogar Strafrecht tangierte.

Wenn Du es eher einvernehmlich magst, kannst Du ja ggf. anbieten,daß man im Unterricht Parallelen und Unterschiede herausarbeiten könnte, denn es gibt durchaus Parallelen. So ist "Gott" eben gerade keine Person o.ä., sondern ein energetischer Zustand, der entsprechend jüdischer Mystik aus der reinen Urform (reine Energie, ähnlich dem Nirwana) sich "verdichtete" (merke: nicht stofflich wurde, sondern hier bedeutet Verdichtung z.B. zuerst die Entwicklung eines "Schöpferwillens" und eines Bewußtseins, welches in verschiedenen Emanationen seine unterschiedlichen Ausprägungen erfährt, hier liegt der eigentlich große Unterschied zum Buddhismus, allerdings wohnt auch den energetischen Zuständen des Buddhismus etwas zum Willen analoges inne, wie man z.B. am Kharma erkennen kann). Das könnte auch den Religionsunterricht auflockern.

PolluxHH  25.09.2017, 21:28

Ich las gerade, daß Du Unterricht beim Rektor hattest ... der Rektor hat weitreichendere Kompetenzen als ein Lehrer, je nach Land, und im Falle eines Falles müßtest Du dich nicht beim Rektor, sondern bei der Schulaufsicht o.ä. beschweren, also eine der Schulleitung übergeordnete Stelle.

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PolluxHH  29.09.2017, 08:18
@PolluxHH

Mich würde interessieren, ob Du nun nachsitzen mußtest. Es würde mich freuen, wenn Du es hier noch ergänztest. Vielen Dank vorab!

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Du hast wirklich nichts falsch gemacht. Geh zum Rektor und erklär Deine Situation! Sag, dass Du nicht wolltest, dass die anderen lachen, dass Du nur Deine Meinung sagen wolltest!

Es ist völlig fehl am Platz, dass der Lehrer dich nach deinem persönlichen Glauben und deiner persönlichen Gottesbeziehung fragt.


Und nur dafür, dass du deine Meinung gesagt hast, auch wenn du sie vielleicht in provokativem Ton geäußert hast, finde ich es übertrieben, nachsitzen zu müssen.


Du bist dir keiner Schuld bewusst. Erklär das deinem Relilehrer, besprich es notfalls mit deinem Klassenlehrer.


senselessly201 
Fragesteller
 25.09.2017, 20:14

Ich habe sie wie immer in einem schüchternen und unsicheren Ton geäußert, weil ich mich eigentlich nie traue, vor anderen zu reden und schon gar nicht über mich und meine Meinung

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-..... weil..... und ich vermute mal das lag auch mit am weil.

Es spricht nichts dagegen, wenn man als un- oder andersgläubiger den Reli unterricht besucht. Es zeugt im allgemeinen (bei der auch?) eher von Interesse.

Nur sollte man sich dann halt nicht abfällig äußern. Würde dir umgekehrt auch nicht wirklich passen, würde das jemand beim Buddismus machen

senselessly201 
Fragesteller
 25.09.2017, 20:11

Er hat mich ja nach meiner Meinung gefragt, obwohl ich nicht aufgezeigt hab, bestand er darauf, dass ich was dazu sage

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Nordseefan  25.09.2017, 21:45
@senselessly201

Wie gesagt ich weiß nicht was du bei weil...... gesagt hast. Aber da er so reagiert hat, vermute ich halt, das es nicht nett oder gar beleidigend war. Und das muss ja nicht sein.

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senselessly201 
Fragesteller
 26.09.2017, 06:32

Ich und beleidigend....nein niemals. Also ich habe so paar Argumente aufgezählt, wie zum Beispiel der Leid auf der Erde usw. Das war alles in einem sehr schüchternen Ton, dass ich es sogar zweimal sagen musste. Also daran liegt es nicht, in meinem Zeugnis steht jedes Jahr, dass ich viel Respekt habe

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Nordseefan  26.09.2017, 09:46
@senselessly201

Also wenn du nicht beleidigend warst, dann kann ich das ganze so auch nicht verstehen.

Wahrscheinlich war der Lehrer dann sauer, weil die Klasse gelacht hat - wofür du dann aber nichts kannst, bzw du hast das nicht extra gemacht. Such noch mal das Gespräch mit dem Lehrer. Aber nicht vor der Klasse. Wichtig dabei wäre das du einersteits  Verständnis für den Lehrer zeigst, aber zugleich dich und deinen Glauben nicht verleugnest.

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In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit.
Dieses Wort sagt für mich schon alles.
Geh zum Direktor und erkläre es ihm.
Er wird verstehen und kapieren, dass es sinnlos war, was die Lehrerin getan hat.