Kann ich meiner Familie das Erbe entziehen und verbieten auf meiner Beerdigung zu kommen?

5 Antworten

  1. Ich bin mir sicher, dass , dass Deine Familie nicht so "schlecht" zu dir ist, dass die geplanten Reaktionen berechtigt sind. Überlege dir das noch einmal sehr genau und versuche dabei zu verstehen, dass und warum deine Familie in dem einen oder anderen Punkt eine andere Meinung als du hast.
  2. Du kannst deine Familie enterben, indem du ein Testament eigenhämdig schreibst und mit Ort und Zeit unterschreibst. Es genügt in deinem Falle aber nicht, einfach zu schreiben: "Ich enterbe alle meine Familienmitglieder", weil dann nämlich automatisch die gesetzliche Erbfolge einträte, die wiederum deine Familie (in der Reihenfolge Kinder - Eltern bzw. Geschwister - Großeltern bzw. Onkel und tTanten) zur Erbfolge brächten. Du musst statt dessen bestimmte andere Personen, denen du dein Vermögen bei deinem Tod zuwenden willst, als Erben in deinem Testament benennen. Dann musst du dafür sorgen, dass dieses Testament nach deinem Tod von einer Vertrauensperson aufgefunden werden kann und von ihr an das Nachlassgericht abgewliefert wird.
  3. Du musst aber wissen, dass bei Enterbung nächster Angehöriger, nämlich der eigenen Kinder sowie des Ehepartners, und wenn keine vorhanden sind, der Eltern diese Pflichtteile in Höhe des halben Wertes ihrer gesetzlichen Erbanteile haben würden. Dein Erbe müsste diese Pflichtteile an die Berechtigten auszahlen. Pflichtteile würden nur entfalln, wenn sich der Berechtigte eines Verbrechens gegen dich schuldig gemacht hätte (§§ 2339,2245 BGB).
  4. Du kannst zwar in dein Testament schreiben, dass die Familie nicht zum Friedhof kommen soll; aber niemand kann sie daran hindern, das dennoch zu tun. Du kannst also nicht z.B. jemanden bestimmen, der die Familie vom Friedhof fernhalten soll. Auch z.B. ein Bestatungsinstitut könnte allenfalls die Familei auf deinen Wunsch hinweisen; aber ihr den Zugang zu verwehren, ginge nicht.
  5. Überlege dir, ich wiederhole es, ob deine Gedanken dazu nicht besser in eine andere Richtung gehen sollten.

Ja, das geht, sobald Du eigene Kinder hast, da es dann keinen Pflichtteil für Eltern mehr gibt. Die Sache mit der Beerdigung hat aber einen Haken: Es muss sich jemand um dessen Durchsetzung kümmern und das kollidiert in der Regel mit dem Umstand, dass es sich um öffentliche Gebäude/Flächen handelt.

Erbe "entziehen":

Du kannst doch jetzt schon beim entsprechenden Anwalt ein Testament verfassen und dort festlegen was mit deinem Erbe geschehen soll.

Änderungen sind im Laufe deines Lebens dann sicher noch möglich (meine Eltern haben ihr Testament auch nochmal ein bisschen verändert nach meiner Geburt um mich mit einzubinden).

Du könntest beispielsweise festlegen das deine Habseligkeiten an eine gemeinnützige Organisation gespendet werden. Du könntest das Gleiche für deinen finanziellen Nachlass bestimmen.

HugoHustensaft  16.04.2023, 13:04

Falsch, § 2303 Abs. 2 BGB lässt grüßen - Eltern können einen Pflichtteil fordern, solange der Erblasser keine Kinder hat.

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Eine anonyme Bestattung reicht aus um alle , aber auch alle Familie,Freunde ;Bekannte usw . von deiner Beisetzung auszuschließen . Du Kannst alles zu Lebzeiten mit dem Bestattungsinstitut schriftlich vereinbaren und die Kosten dafür bei diesem hintelegen . Aber gut finden tue ich das nicht unbedingt .Du bist noch so jung und es kann sich in Deinem Leben noch so vieles ändern.
Hast Du Eigentum so kannst Du das vor Deinem Ableben verkaufen und das Geld in einem Spielcasino einsetzen und alles ist futsch ...... blöder Gedanke , aber garnicht so abwegig wenn man seinen Angehörigen nichts zukommen lassen will. Vielleicht noch Schulden machen...... :-(

Kann ich meiner Familie das Erbe entziehen und verbieten auf meiner Beerdigung zu kommen?

Ersteres weiß ich nicht, aber letzteres sollte schon der Anstand gebieten. Schließlich ist eine Beerdigung keine Orgie. Allerdings dass niemand der Beerdigung beiwohnen darf lässt sich zwar testamentarisch festhalten, könnte aber nur vom betreffenden Notar und Bestattungsunternehmen zugesichert werden.