Kann ich in Polen meinen Führerschein auf deutsch machen?
Hello,
Also wie bereits oben steht ich bin zwar Polin, wohne und lebe eigentlich in Deutschland und weiß ich kann mein Führerschein in Polen machen und ich glaube ich könnte die Theorie auf deutsch bekommen aber könnte ich eventuell auch dort auf deutsch unterrichtet werden weil hab angst nicht alles verstehen zu können 🥲
Danke im vorraus
3 Antworten
Wenn Du in Deutschland wohnst und lebst, kannst in Polen gar keinen Führerschein machen.
Dazu müsstest Du mindestens 180 Tage dort deinen Wohnsitz haben.
Anmelden reicht nicht, man muss für mindestens 185 Tage seinen Lebensmittelpunkt dort haben. Z.B. Meldeadresse in Polen, aber jeden Tag nach Köln oder Stuttgart ins Büro wird scheitern.
Doch, kann sich ja in Polen anmelden
Nein, dazu muss sie mindestens 180 Tage ihren Wohnsitz in Polen haben, hat sie aber nicht wenn sie in Deutschland wohnt und lebt.
Nein, das gilt dafür dass Deutschland den anerkennt. Der Logik nach dürfte man wenn man nach Polen zieht für ein halbes Jahr keinen Führerschein machen. Das ist ja nicht der Fall.
Doch. Polen ist das strulle. Deutschland erkennt den Führerschein dann halt nicht an.
Nein, das gilt dafür dass Deutschland den anerkennt
Wohnsitzprinzip ist keine deutsche Regelung, sondern eine EU-Regelung
Der Logik nach dürfte man wenn man nach Polen zieht für ein halbes Jahr keinen Führerschein machen
Richtig
Das ist ja nicht der Fall.
Doch
Doch. Polen ist das strulle. Deutschland erkennt den Führerschein dann halt nicht an.
Es ist ja nicht schlimm sich nicht auszukennen, nur warum schreibst Du dann zu diesem Thema?
Wieso konnte ich in Spanien dann sofort einen machen?
Nein, das gilt dafür dass Deutschland den anerkennt.
Es gibt eine EU-Richtline, die das Wohnortpinzip so regelt, wie ich es beschrieben habe. Die polihsce Behörde darf andernfalls erst gar keine FE erteilen
Der Logik nach dürfte man wenn man nach Polen zieht für ein halbes Jahr keinen Führerschein machen. Das ist ja nicht der Fall.
Richtig, aber der Aufenthalt in dem betreffenden Land muss eben auf mindestens 185 Tage ausgelegt sein.
Artikel 7
Ausstellung, Gültigkeit und Erneuerung
1. Ein Führerschein darf nur an Bewerber ausgestellt werden, die
(...)
e) im Hoheitsgebiet des den Führerschein ausstellenden Mitgliedstaats ihren ordentlichen Wohnsitz haben oder nachweisen können, dass sie während eines Mindestzeitraums von sechs Monaten dort studiert haben.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32006L0126
Na also, was du behauptest steht da nämlich gar nicht. Da steht:
e) im Hoheitsgebiet des den Führerschein ausstellenden Mitgliedstaats ihren ordentlichen Wohnsitz haben
Nix 6 Monate. Man muss einfach nur seinen ordentlichen Wohnsitz da haben.
Man muss einfach nur seinen ordentlichen Wohnsitz da haben.
Und ein ordentlicher Wohnsitz im Sinne der Richtlinie ist was?
Artikel 12
Ordentlicher Wohnsitz
Im Sinne dieser Richtlinie gilt als ordentlicher Wohnsitz der Ort, an dem ein Führerscheininhaber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder — im Falle eines Führerscheininhabers ohne berufliche Bindungen — wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen dem Führerscheininhaber und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d.h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32006L0126
Das heisst nicht, dass man den ordentlichen Wohnsitz erst nach Ablauf von 185 Tagen hat, du interpretierst da etwas rein was da nicht steht.
Man muss einfach nur seinen ordentlichen Wohnsitz da haben
Lol,
Einen ordentlichen Wohnsitz hat eine Person erst dann und dort, wo sie über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 185 Tagen wohnt 🙄
Das heisst nicht, dass man den ordentlichen Wohnsitz erst nach Ablauf von 185 Tagen hat
Das habe ich auch nicht behauptet. Ich darf mich selbst zitieren?
der Aufenthalt in dem betreffenden Land muss eben auf mindestens 185 Tage ausgelegt sein.
Eben. Nichts davon besagt, dass man erst nach 185 Tagen einen Führerschein machen kann.
Nichts davon besagt, dass man erst nach 185 Tagen einen Führerschein machen kann.
Hat auch niemand behautpet. Aber wenn man nur für 3 Monate dort gemeldet ist und dann wieder dauerhaft ausreist kann die polnische Behörde keine gültige Fahrerlaubnis erteilen. Der Aufenthalt muss eben auf mindestens 185 Tage angelegt sein. Man kann aber z.B. schon nach 120 Tagen den Führerschein machen.
Doch, das wurde hier behauptet.
Natürlich sollte man nicht wieder auswandern, bevor man den Führerschein gemacht hat :D
Da solltest du bei einer Fahrschule nachfragen....
Unwahrscheinlich. Musst schauen, ob das ne Fahrschule anbietet.
Praktische Prüfung ist aber in jedem Fall in Landessprache.
Doch, kann sich ja in Polen anmelden, die Frage ist aber ob Deutschland den so anerkennt.