Kann ich in Polen meinen Führerschein auf deutsch machen?

3 Antworten

Wenn Du in Deutschland wohnst und lebst, kannst in Polen gar keinen Führerschein machen.

Dazu müsstest Du mindestens 180 Tage dort deinen Wohnsitz haben.

LottoOtto99  18.03.2024, 11:31

Doch, kann sich ja in Polen anmelden, die Frage ist aber ob Deutschland den so anerkennt.

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Stadewaeldchen  18.03.2024, 11:33
@LottoOtto99

Anmelden reicht nicht, man muss für mindestens 185 Tage seinen Lebensmittelpunkt dort haben. Z.B. Meldeadresse in Polen, aber jeden Tag nach Köln oder Stuttgart ins Büro wird scheitern.

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Antitroll1234  18.03.2024, 11:33
@LottoOtto99
Doch, kann sich ja in Polen anmelden

Nein, dazu muss sie mindestens 180 Tage ihren Wohnsitz in Polen haben, hat sie aber nicht wenn sie in Deutschland wohnt und lebt.

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LottoOtto99  18.03.2024, 11:42
@Stadewaeldchen

Nein, das gilt dafür dass Deutschland den anerkennt. Der Logik nach dürfte man wenn man nach Polen zieht für ein halbes Jahr keinen Führerschein machen. Das ist ja nicht der Fall.

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LottoOtto99  18.03.2024, 11:42
@Antitroll1234

Doch. Polen ist das strulle. Deutschland erkennt den Führerschein dann halt nicht an.

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Antitroll1234  18.03.2024, 11:47
@LottoOtto99
Nein, das gilt dafür dass Deutschland den anerkennt

Wohnsitzprinzip ist keine deutsche Regelung, sondern eine EU-Regelung

Der Logik nach dürfte man wenn man nach Polen zieht für ein halbes Jahr keinen Führerschein machen

Richtig

Das ist ja nicht der Fall.

Doch

Doch. Polen ist das strulle. Deutschland erkennt den Führerschein dann halt nicht an.

Es ist ja nicht schlimm sich nicht auszukennen, nur warum schreibst Du dann zu diesem Thema?

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Stadewaeldchen  18.03.2024, 11:52
@LottoOtto99
Nein, das gilt dafür dass Deutschland den anerkennt.

Es gibt eine EU-Richtline, die das Wohnortpinzip so regelt, wie ich es beschrieben habe. Die polihsce Behörde darf andernfalls erst gar keine FE erteilen

Der Logik nach dürfte man wenn man nach Polen zieht für ein halbes Jahr keinen Führerschein machen. Das ist ja nicht der Fall.

Richtig, aber der Aufenthalt in dem betreffenden Land muss eben auf mindestens 185 Tage ausgelegt sein.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/48-eu-fuehrerscheine-c-wohnsitzprinzip_idesk_PI17574_HI13721463.html

Artikel 7
Ausstellung, Gültigkeit und Erneuerung
1.   Ein Führerschein darf nur an Bewerber ausgestellt werden, die
(...)
e) im Hoheitsgebiet des den Führerschein ausstellenden Mitgliedstaats ihren ordentlichen Wohnsitz haben oder nachweisen können, dass sie während eines Mindestzeitraums von sechs Monaten dort studiert haben.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32006L0126

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LottoOtto99  18.03.2024, 11:53
@Stadewaeldchen

Na also, was du behauptest steht da nämlich gar nicht. Da steht:

e) im Hoheitsgebiet des den Führerschein ausstellenden Mitgliedstaats ihren ordentlichen Wohnsitz haben

Nix 6 Monate. Man muss einfach nur seinen ordentlichen Wohnsitz da haben.

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Stadewaeldchen  18.03.2024, 12:00
@LottoOtto99
Man muss einfach nur seinen ordentlichen Wohnsitz da haben.

Und ein ordentlicher Wohnsitz im Sinne der Richtlinie ist was?

Artikel 12
Ordentlicher Wohnsitz
Im Sinne dieser Richtlinie gilt als ordentlicher Wohnsitz der Ort, an dem ein Führerscheininhaber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder — im Falle eines Führerscheininhabers ohne berufliche Bindungen — wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen dem Führerscheininhaber und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d.h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32006L0126

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LottoOtto99  18.03.2024, 12:01
@Stadewaeldchen

Das heisst nicht, dass man den ordentlichen Wohnsitz erst nach Ablauf von 185 Tagen hat, du interpretierst da etwas rein was da nicht steht.

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Antitroll1234  18.03.2024, 12:02
@LottoOtto99
Man muss einfach nur seinen ordentlichen Wohnsitz da haben

Lol,

Einen ordentlichen Wohnsitz hat eine Person erst dann und dort, wo sie über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 185 Tagen wohnt 🙄

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Stadewaeldchen  18.03.2024, 12:06
@LottoOtto99
Das heisst nicht, dass man den ordentlichen Wohnsitz erst nach Ablauf von 185 Tagen hat

Das habe ich auch nicht behauptet. Ich darf mich selbst zitieren?

der Aufenthalt in dem betreffenden Land muss eben auf mindestens 185 Tage ausgelegt sein.
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LottoOtto99  18.03.2024, 12:06
@Stadewaeldchen

Eben. Nichts davon besagt, dass man erst nach 185 Tagen einen Führerschein machen kann.

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Stadewaeldchen  18.03.2024, 12:09
@LottoOtto99
Nichts davon besagt, dass man erst nach 185 Tagen einen Führerschein machen kann.

Hat auch niemand behautpet. Aber wenn man nur für 3 Monate dort gemeldet ist und dann wieder dauerhaft ausreist kann die polnische Behörde keine gültige Fahrerlaubnis erteilen. Der Aufenthalt muss eben auf mindestens 185 Tage angelegt sein. Man kann aber z.B. schon nach 120 Tagen den Führerschein machen.

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LottoOtto99  18.03.2024, 12:40
@Stadewaeldchen

Doch, das wurde hier behauptet.
Natürlich sollte man nicht wieder auswandern, bevor man den Führerschein gemacht hat :D

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Da solltest du bei einer Fahrschule nachfragen....

Unwahrscheinlich. Musst schauen, ob das ne Fahrschule anbietet.

Praktische Prüfung ist aber in jedem Fall in Landessprache.