Kann ich in Freiburg Jura studieren?

1 Antwort

Zwei Wartesemester hätten mit Deiner Note letztes Wintersemester noch nicht gereicht.

Das liegt daran, dass Zulassung über Note und Wattesemester verschiedene Quoten sind. Man wird entweder über die Note zugelassen oder über die Wartezeit. Das heißt, bei den Wartesemestern werden erstmal nur die Wartesemester verglichen. Gibt es dann Gleichstand, wird die Note als sekundäres Kriterium herangezogen. Letztes Wintersemesters benötigte man zwei Wartesemester und die Note 2,3 für eine Zulassung über die Wartezeit, wäre also nur mit drei Wartesemestern sicher drin gewesen.

Gerechnet wird übrigens mit den Wartesemestern, die man bei Studienantritt hätte. Das aktuelle wird berücksichtigt.

Beste Grüße!