Kann ich in der Grundausbildung durchfallen?

6 Antworten

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Ja man kann bei der GA durchfallen.

eventuell vom Dienst ausgeschlossen werden kann?

Nein man wiederholt die Grundausbildung.

Es gibt einige wenige die wiederholen müssen. Meistens weil die Leute krank sind und verschiedene Abschnitte nicht ausgebildet werden können.

Falls man aus unfähigkeit die GA nicht besteht, ist man m. M. talentfrei und man hat bei der Bundeswehr nichts verloren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fallschirmjäger seit 2010
Kann ich in der Grundausbildung durchfallen?

Ja, natürlich. Nach der Grundausbildung findet die sogenannte Besichtigung statt. Dort wird das gefordert, was du erlernt hast. Genügt das nicht, bist du in bestimmten Abschnitten durchgefallen. Diese Ausbildungsabschnitte werden dann widerholt, und erneut geprüft.

und damit auch eventuell vom Dienst ausgeschlossen werden kann?

Da deine ersten 6 Monate Probezeit sind, kann in dieser Zeit der Dienstherr kündigen, wenn du den Anforderungen nicht entsprichst. Ebenso, wie du in der Zeit kündigen kannst. Wenn du in Teilen der GA durchfällst, und auch die Wiederholung nicht schaffst, wird die Prognose deines Kompaniechefs bzw. Ausbildungsleiters negativ ausfallen. Der Dienstherr wird dann aller Voraussicht nach die Reißleine ziehen, und dich dem zivilen Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen.

ich wollte mal nachfragen ob man in der AGA vollständig durchfallen und damit auch eventuell vom Dienst ausgeschlossen werden kann?

Ja, wenn sich innerhalb der Probezeit herausstellt, dass Dir die Eignung fehlt, wird man Dich entlassen.

Wenn du dich in der AGA so dermaßen blöd anstellst, dass man es für unverantwortlich hält dich auch nur in die Nähe von Waffen zu lassen, schickt man dich ggf. wieder weg.