Kann ich einen bewusstlosen liegenlassen der eine Patientenverfügung hat und nicht gerettet werden will?

4 Antworten

Schau doch einfach in das Gesetz. Was steht denn da?

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

Also musst Du Dich um Hilfe kümmern. Was in seiner Patientenverfügung steht, musst Du nicht beachten.

Du kannst nicht einschätzen, ob der Mensch nicht wieder vollständig genesen wird.

Die meisten wollen nur dann keine Reanimation, wenn sie keine Chance mehr haben gesund zu werden. Wie willst Du das beurteilen?

Wie willst du bei einer hilflosen Person , die du liegend auffindest und die dir fremd ist , das Dokument der Patientenverfügung einsehen ?

Btw - ich würde ihn in jedem Fall versuchen, zu reanimieren , denn

1. Kann er es sich anders überlegt haben

2. Kann ich wahrscheinlich trotzdem wegen unterlassener Hilfeleistung dran sein.

Du musst ihn reanimieren. Nur ein Arzt hat das Recht, die Reanimation bei einer Patientenverfügung zu unterlassen.

In der Patientenverfügung sind immer Grundbedingungen dafür genannt, wann man die Leute sterben lassen darf. Und genau diese Bedingungen kann nur der Arzt feststellen.

Fehlen diese Bedingungen, dann ist die Verfügung nichtig und der Arzt muss auch reanimieren.