Kann ich eine Person anzeigen, wenn sie Gerüchte weiter erzählt?

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Nach § 186 StGB ist üble Nachrede eine Straftat. Allerdings handelt es sich hier um ein "Antragsdelikt", Strafverfolgung kann also nur stattfinden, wenn der Geschädigte selbst Strafantrag stellt. Da du aber wahrscheinlich noch minderjährig bist, müssten das deine Eltern für dich tun. Weil aber kaum öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestehen würde, würden die Ermittlungen wahrscheinlich sehr schnell eingestellt werden. Dann bliebe noch eine Unterlassungsklage auf dem Zivilklageweg, alles in allem sehr viel Aufwand für Kinderkram.

Wenn klar ist, dass das vorsätzlich geschieht um Dir zu schädigen, erfüllt das den Straftatbestand der üblen Nachrede oder Verleumdung. Da lässt sich juristisch auf jeden Fall was drehen. Gerhard Schröder zum Beispiel konnte ja auch Zeitungen verklagen, dass sie nicht mehr berichten dürfen, dass es komisch ist, dass er erst als Kanzler eine Pipeline bauen ließ und dann später hier einen gut bezahlten Job in der Privatwirtschaft bekam.

Das ist doch keine üble Nachrede.

Solltest du 18 sein, geh zur Polizei und Stelle eine Strafanzeige wegen Rufmord/Übler Nachrede. Dann sollte das zwar ohne Gericht von statten gehen aber die Dame darf sich dann bei der Polizei einfinden und erklären. Dann muss sie eine Erklärung unterschreiben, Dies nicht weiter zu Machen. Wenn sie nicht unterschreibt, Geht das ganze vor Gericht. Wenn sie zugibt dir soetwas anzuhängen geht das schnell rum und sie zahlt einen Schadensersatz an dich. Wenn sie das Nicht zugibt, werden zeugen angehört. Solltest du nich nicht 18 sein, rede mit deinen Eltern und diese müssen den strafantrag stellen. Manchmal hilft aber auch ein gespräch mit der Schulleitung. Solltet ihr beide unter 14 sein, vergiss die anzeige und warte bis sie 14 ist. Ohne Strafantrag wird das nicht verfolgt.