Gerüchte weiter verbreiten Strafbar?

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Hallo Kugelfisch66!

Natürlich kommt es auch auf das Gerücht an aber es gibt den Tatbestand der üblen Nachrede.

Die üble Nachrede nach § 186 Strafgesetzbuch ist ein Ehrdelikt, bei dem im Gegensatz zu einer Beleidigung das Behaupten und Verbreiten hinsichtlich ehrenrühriger Tatsachen gegenüber Dritten unter Strafe steht.

Wikipedia, schönen Sonntag

Das kann man nicht pauschal beantworten, es kommt immer auf den genauen Fall an. Die Möglichkeit, dich strafbar zu machen, besteht aber. Das Vergnügen hatte ich auch schon, obwohl ich die Wahrheit gesagt habe und nicht gelogen habe, ein Arbeitgeber hat nämlich unser Trinkgeld gestohlen. Konnte es nur leider schlecht beweisen und die haben sich da fein raus geredet. Darf leider nicht sagen, wo ich gearbeitet habe und aus welcher Stadt.

Hallo!

Ja, in der Tat das ist es. Der Gesetzesverstoß nennt sich Rufmord.

Ihr MottDerHelfer

Aliha  10.10.2021, 12:10

Den Straftatbestand "Rufmord" gibt es nicht im StGB.

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Gerüchte weiter verbreiten gilt als üble Nachrede, Wikipedia sagt dazu folgendes

Die üble Nachrede nach § 186 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein Ehrdelikt, bei dem im Gegensatz zu einer Beleidigung (§ 185 StGB) das Behaupten und Verbreiten hinsichtlich ehrenrühriger (vermeintlicher) Tatsachen gegenüber Dritten unter Strafe steht.
Woher ich das weiß:Recherche
Aliha  10.10.2021, 12:09
Gerüchte weiter verbreiten gilt als üble Nachrede

Nicht unbedingt.

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Das ist abhängig vom Gerücht. Üble Nachrede, Verleumdung und Rufmord - Straftaten, die hier in Betracht kommen könnten