Kann ich die Anmeldegebühr zurück bekommen?
Fahrschulvertrag wurde am 28.05.15 geschlossen. Hallo ich habe eine Frage. Da ich zur Zeit Schwanger bin und Zeit habe wollte ich den Führerschein Klasse B machen. Da ich schnell die Unterlagen für das Verkehrsamt fertig machen wollte habe ich dann Probleme mit dem Sehtest bekommen. Durch meine Schwangerschaft hat sich mein Sehvermögen so verschlechtert das mir kein Arzt oder Optiker den Sehtest aushändigen möchte. Trotz Brille sehe ich so schlecht das man sich das nur durch die Hormone ableiten kann. Natürlich wusste ich das vorher nicht sonst hätte ich mich nie angemeldet für den Führerschein. Jetzt meine Frage kann ich meine Anmeldegebühr zurückfordern???Habe ja 140 füR die Anmeldung und 25 für die Lehrmittel bezahlt. Die Fahrschule meinte wir können den Vertrag sofort Kündigen.
4 Antworten
Erkläre der Fahrschule dein Problem. Wenn du den Vertrag sofort kündigen kannst, dann müsstest du auch die Anmeldegebühr wieder bekommen.
Evtl kannst du es auch so klären, dass du die Anmeldegebühr nicht wieder bekommst, sondern nach der Schwangerschaft mit dem Führerschein beginnst. Lasse dir das allerdings irgendwie quittieren.
Ob du die 25 Euro für die Lehrmittel wieder zurück bekommst und diese wieder zurück geben kannst, weiß ich nicht.
Allerdings würde ich dir zum Lernen Handyapps empfehlen. Hatte zum Beispiel die vom ADAC, da ich dort Mitglied bin. Zu anderen Apps kann ich dir leider keine Auskunft geben.
Die Fahrschule meinte wir können den Vertrag sofort Kündigen.... ja und was spricht dagegen?
die Arbeit die die Fahrschule hatte mußt Du trotzdem bezahlen, auch die für Dich bestellten Bücher..
Angefallene Gebühren haben normalerweise gezahlt zu werden. Und wenn die Anmeldung schon erfolgt ist, sind die Gebühren also fällig. Fahrschulabsage hängt damit nicht zusammen. Was hat Dir Deine FS exakt zu dieser Sache gesagt?
Rede mir deiner Fahrschule. Du hast ja vermutlich noch gar nicht angefangen.
Je weiter du mit dem Theorieunterricht fortschreitest, umso unwarscheinlicher wird eine Rückzahlung der Grundgebühr. (Denn sie ist ja u.a. für den Theoretischen Unterricht bestimmt) Aber du hast ja vermutlich noch nicht mal mit dem theoretischen Unterricht angefangen, sodass hier die meisten Fahrschulen zumindest einen Großteil erstatten dürften.