Kann ich den Hauseigentümer dazu zwingen?

7 Antworten

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Kann ich dagegen eine Strafanzeige verfassen oder wie muß ich dagegen vorgehen?

Das betrifft keinen Straftatbestand, und Du kannst sowieso keine Strafanzeige verfassen, das macht entweder die Polizei oder die Staatsanwaltschaft.

Diu kannst den Hauseigentümer unter Verweis auf die Verkehrssicherheitspflicht auffordern, den Handlauf und eine Absturzsicherung anzubringen, soweit das erforderlich ist. Dazu kannst Du ihm auch eine Frist setzen, aber nicht nur eine Woche. Die Zeit muss schon für Planung und Ausführung angemessen sein. Ebenfalls ist die Möglichkeit einer Mietminderung in Betracht zu ziehen.

Sollte er danach immer noch nicht gehandelt haben, dann das Bauordnungsamt einschalten. Das kann allerdings dazu führen, das die Wohnungen, die über diese Treppe erreicht werden, vom Ordnungsamt gesperrt werden.


schleudermaxe  02.06.2020, 09:18

Darf er überhaupt auf das Grunstück?

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ZuumZuum  02.06.2020, 09:24
@schleudermaxe

Das denke ich doch, ich vermute, das er Mieter ist. Ansonsten würde die Frage ganz wenig Sinn machen, es sei denn er ist selbsternannter Dorfsherriff.

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schleudermaxe  02.06.2020, 09:27
@ZuumZuum

Naja,es geht um Haus, Sicherheit und Recht, laut Button.

Er will ja auch nichts von seinem Vermieter, zudem sind die sich ja in den LBO nicht einig.

Die Arbeitsstättenverordnung z.B. spricht von mindestens 5 Stufen, dann muss.

Wohnt der ET alleine, muss er gar nicht müssen, für andere zwischen 3 und 5 Stufen, lese ich.

Zitat:

Es kann in vielen Bereichen bei einer Treppe mit bis zu fünf Stufen auf einen Handlauf verzichtet werden, wenn die Verkehrssicherheit von Behinderten oder älteren Menschen nicht eingeschränkt wird.

Das heißt, für sich im privaten Rahmen dürfen Sie durchaus auf einen Handlauf verzichten, wenn die Treppe derartig kurz ist. Im Hinblick auf das eigene Alter ist der Handlauf allerdings zu empfehlen.

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Also, ich würde das Bauamt anrufen und mich da durchfragen, ob mir einer dort sagen kann, dass/ob - Handlauf - Vermieter - Dörpel 1,40 cm usw...

Aber, das fand ich noch für dich:

Eine Außentreppe muss aufgeraut und mit Geländern versehen sein.

https://www.gevestor.de/details/verkehrssicherungspflicht-was-sie-als-vermieter-darueber-wissen-sollten-22524.html#:~:text=Der%20Vermieter%20muss%20die%20vermieteten,für%20Grünabfälle%2C%20ordnungsgemäß%20abgedeckt%20ist.

Über rechtliche Aspekte von Handläufen sind sich die Wenigsten bewusst. So ist es beispielsweise in Art. 32 Abs. 6 BayBO (Bayerische Bauordnung) gesetzlich vorgeschrieben, dass in öffentlich zugänglichen Gebäuden Treppen ab einer gewissen Stufenanzahl an beiden Seiten mit Handläufen versehen sein müssen. Mit öffentlich zugänglichen Gebäuden sind übrigens nicht nur Behörden oder andere öffentliche Einrichtungen gemeint, sondern auch Wohnblöcke oder Mietshäuser, deren einzelne Wohnungen durch Treppen zugänglich sind.

https://www.rapopp.de/wie-wichtig-das-anbringen-eines-handlaufs-an-treppen-sein-kann/

Es gelten die baurechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes. Was hier mit "Schutzgitter" gemeint ist, ist allerdings unklar; gemeint ist vermutlich die seitliche Verkleidung des Geländers zwecks Kindersicherung.

Bei einer Höhe von 1,40m gehe ich allerdings von einer verpflichtenden Vorschrift zur Bereitstellung *beidseitiger* Handläufe aus, vor allem dann, wenn es sich um einen Hauseingang handelt. Hier ist keine Strafanzeige zu erstellen, sondern das zuständige Bauamt über den nicht ordnungsgemäßen Zustand zu informieren. Dieses wird dem Eigentümer einen entsprechenden Auflagenbescheid zustellen.

Nein, Du musst ja nicht in das Gebäude, darfst Du überhaupt auf sein Grundstück?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

da gibt es Bauvorschriften wende dich mal ans örtliche Baurechtsamt mach mal ein Foto davon und gehre aufs Örtliche Bra Baurechtsamt