Kann ich dafür die Polizei verständigen?


31.07.2021, 21:01

Weil hier manche sagen das das ein Troll ist weil ich ja anscheinend in der letzten frage 15 war. Nein das ist kein Troll. Die letzte frage war nicht von mir, wurde von jemand anderem gefragt. Ich habe sie nur wieder ein gestellt.

7 Antworten

Natürlich pinkelt man nicht vor eine Wand. Wenn gar nichts mehr geht ein Gebüsch aber idealerweise benutzt man eine Toilette.
Dass dir die Frau auf dein Pippimätzchen geschlagen hat geht natürlich gar nicht.
aber ich würde dir trotzdem vorschlagen mal bei der Polizei vorbei zu schauen und dort mal nachzufragen ob du eine Anzeige machen sollst. In meinen Augen ist es sexuelle Belästigung. Es hat dich niemand an den Geschlechtsteilen anzufassen. Sie hätte dir das auch so sagen können, dass man halt nicht an der Wand pinkelt aber sie hätte dich nicht anfassen dürfen.

Ich denke rein theoretisch könntest Du sie wegen Sexuellerbelästigung Anzeigen wenn sie Deinen Pimmel berührt hat. Ich denke das reicht nicht für Körperverletzung, wenn Du die Frau aber nicht kennst ist es einfach eine Anzeige gegen unbekannt. Die Erfolgschancen sind denke ich auch gering und eine "Schaden" hast Du ja auch nicht davon. Höchsten nen Schock oder das Du Dich angepisst hast. ;)

Die Polizei wird Dich dann natürlich sicher auch befragen und belehren wieso Du dort gepinkelt hast. Wildpinkeln ist eigentlich verboten, ich denke aber nicht das sie im Nachhinein noch eine Strafzettel geben können. Soweit ich weiss müssen sie einem bei der Tat erwischen.

Vielleicht suchst Du Dir das nächste mal eine Toilette oder etwas was weiter weg ist. Auch würde ich das nächste mal nen Busch oder so anpinkeln und nicht eine Wand. ;)

Ich denke sie wollte dir damit auf nicht all zu dezente Weise klar machten, dass du das nicht machen solltest.

Dir aber beim Urinieren auf den Penis zu hauen könnte natürlich auch ziemlich nach hinten losgehen.

Es wäre allerdings eine interessante Frage, da hier ja allem Anschein nach kein sexueller Hintergrund besteht.


Tosh2033  31.07.2021, 20:52

Wie kann man eigentlich so offensichtliche Trolls nicht erkennen...?

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Takumi2007  31.07.2021, 20:55
@Tosh2033

Das habe ich durchaus. In seiner ersten Frage ist er 13 Jahre alt, in seiner dritten dann 15 Jahre und jetzt wieder 13 Jahre.

Auf die hypothetische Situation hätte ich aber dennoch gerne eine Antwort von einem Rechtsexperten.

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Tosh2033  31.07.2021, 20:56
@Takumi2007

Warum interessiert es dich was passieren wird wenn du ...äh sorry jemand anderes...einem 13 jährigen auf den Penis haut..? Das ist doch die viel spannendere Frage,.

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Takumi2007  31.07.2021, 20:58
@Tosh2033

Das ist nicht die Frage die mich interessiert.

Interessieren würde mich die Antwort auf die Frage ob das als sexuelle Belästigung gelten würde, da hier die Intention nicht sexueller Natur war.

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Weißt du, wer die Frau ist? Die Polizei wird deswegen kein Phantombild anfertigen und mit einem Helicopter und der Hundestaffel nach der Frau suchen 😂✌️

Aber wenn du sie kennst, kannst du einfach auf der Wache nachfragen, kostet ja nichts und die Cops können dich wegen dem Wildpinkeln höchstens ermahnen, da du <14 bist.

Das Verhalten der Frau ist tatsächlich unangemessen und demütigend.

Öffentliches urinieren ist eine Ordnungswidrigkeit.

Das mit der Frau glaube ich dir nicht, das hättest du dir eventuell gewünscht, mehr aber auch nicht