Kann ich auf einem Berufskolleg (NRW) für die Fachhochschulreife ein zweites mal sitzen bleiben?

2 Antworten

Du darfst maximal vier Jahre in der Oberstufe (Klasse 11 bis 13) bleiben, egal, welches Jahr du wiederholt hast und auf welchen Schulen du warst. Ausnahmen gibt es nur, wenn es nicht in deiner Macht stand (Krankheit o.ä.) oder wenn du durch die Abiturprüfung fällst.

Nachzulesen hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=4634&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=416723

"(4) Die mit den Stundentafeln festgelegte Regeldauer der Bildungsgänge darf um höchstens ein Jahr überschritten werden (Höchstverweildauer). Um ein weiteres Jahr kann die Regeldauer nach Entscheidung der Versetzungskonferenz, im Abiturbereich mit Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde, überschritten werden, wenn die Gründe für die Wiederholung von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind. Die Höchstverweildauer kann darüber hinaus um den für die Wiederholung einer nichtbestandenen Prüfung erforderlichen Mindestzeitraum überschritten werden.

(5) Schülerinnen und Schülern, die innerhalb des Berufskollegs einen Bildungsgang wechseln, wird die im bisherigen Bildungsgang verbrachte Ausbildungszeit auf die Höchstverweildauer angerechnet; über Ausnahmen entscheidet die obere Schulaufsichtsbehörde."

x3Unbekanntx3 
Fragesteller
 11.04.2019, 00:29

Vielen lieben Dank!!

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Nein - Du kannst maximal 4 Jahre in der Oberstufe verweilen ( auf dem Weg zur allgemeinen Hochschulreife )

x3Unbekanntx3 
Fragesteller
 10.04.2019, 23:58

Ich nehme mal an dass du zwei Jahre meinst oder?

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liavah  11.04.2019, 00:17
@x3Unbekanntx3

Nein, was "wilees" schreibt, stimmt schon.

Du darfst maximal(!) vier Jahre in der Oberstufe (also in Klasse 11 - 13) bleiben. Wenn du die 11. schon wiederholt hast, ist eine Wiederholung in der Kursstufe nicht mehr möglich (Krankheiten o.ä. ausgenommen).

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x3Unbekanntx3 
Fragesteller
 11.04.2019, 00:27
@liavah

Aber ich würde nach der 12. schon meine Fachhochschulreife bekommen... Das heißt also dass ich wiederholen dürfte, falls was nicht klappen sollte???

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liavah  11.04.2019, 00:29
@x3Unbekanntx3

Oha. Fachhochschulreife. Gute Frage... Sicher kann ich dir das nicht beantworten.

Ich *vermute* aber nicht, denn die Verordnung spricht von der "festgelegten Regeldauer der Bildungsgänge".
Die Regeldauer für den schulischen Teil der Fachhochschulreife wären zwei Jahre.

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wilees  11.04.2019, 00:37
@liavah

Die Regelung zur gymnasialen Regelzeit in der gymnasialen Oberstufe dürfte sich in etwa analog anwenden lassen. Es dürfte sicher davon auszugehen sein, dass nicht beide Klassen wiederholt werden können.

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