Kann ich als Deutscher in französischen Überseegebieten eine Firma gründen?

2 Antworten

Du kannst selbstverständlich in den französischen Überseegebieten eine Firma nach dem geltenden Recht gründen und anmelden.

„Das EU-Roaming findet Anwendung in den 27 Ländern der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern sowie im Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein, Norwegen und Gebieten in äußerster Randlage).“

quelle https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Roaming/FAQ_Roaming/start.html

für dein sonstiges Anliegen zwecks firmengründung und deren Voraussetzungen usw kontaktiere einen Anwalt, der sich darauf spezialisiert hat