Kann ich absolvierte praktische Fahrstunden in einer anderen Fahrschule anrechnen lassen?

4 Antworten

Übungsstunden richtigen sich generell nur nach dem Bedarf. Da ist es also nebensächlich. Eventuell schon absolvierte Sonderfahrten muss die Fahrschule bescheinigen (genauso wie die Anzahl der bereits absolvierten Theorieeinheiten, wenn noch keine Prüfung abgelegt worden ist)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – habe selbst alle Klassen bis auf D und war LKW Fahrerin

Wenn du bereits Sonderfahrten gemacht hast, solltest du das machen und ja das geht.

und wenn du b197 machen solltest, die Schaltstunden.
Dann brauchst du sie nicht nochmal zu machen, denn das sind Pflichtfahrten.

Ansonsten ist der Rest „egal“ der neue Fahrlehrer/Fahrlehrerin wird sehen wie du fährst, und dementsprechend mit dir den weiteren Verlauf planen. Wenn du schon gut dabei bist, ist das natürlich super, dann haben sie dir immerhin etwas beibringen können :).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja! Die Stunden sind aber nach 2 Jahren ungültig. Theorie als auch Praktisch. Deine Fahrschule ist dazu verpflichtet, dir ein Ausbildungsnachweis zu geben. Dort steht, wie viele Theorie und Praxisstunden du hattest. Z.b. 3 Unterrichtseinheiten und 4x 45min Übungsstunde. Das ist ein Zettel bei dem du und dein Fahrlehrer unterschreiben müsst. Damit ab zur nächsten Fahrschule, die müssen dass dann auch akzeptieren. Der Fahrschulwechsel Betrag ist zudem günstiger als bei einer neuen Anmeldung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

du hast keinen Nachweis.

wenn du die Fahrschule wechselst, wirst von vorne anfangen müssen. incl. Anmeldegebühr. der Fahrlehrer wird sich von deinem "Können" selbst überzeugen wollen.