Kann es eine GbR i.G. geben?
Meines Wissens hat man ja bei Kapitalgesellschaften die Möglichkeit nach Handelsregistereintrag als "i.G." zu unterschreiben.
Eine GbR ist aber doch keine Kapitalgesellschaft, hier weißt sich aber jemand so aus. Ist das überhaupt möglich?
4 Antworten
Meines Wissens gibt es die Zusätze "iG" und "iL" nur bei Kapitalgesellschaften.
Nein, eine GbR ist automatisch gegründet wenn mindestens 2 Gesellschafter mit der Erreichung des gemeinsamen Zwecks beginnen.
Die GbR entsteht (vollwertig) in dem Augenblick, in dem die Gesellschafter mit der Verfolgung des gemeinsamen Ziels beginnen.
Nein, nicht NACH Handelsregistereintrag, sondern davor... Wenn sie im HR steht, ist sie ja gegründet und existent.
Bei einer GbR ist das egal, weil das die Haftung ja nicht tangiert.
Sorry, das meinte ich natürlich auch.
Nach notarieller Beurkundung i.G.