Kann er mich bei der Polizei anzeigen wegen einem ebay verkauf?

5 Antworten

Nein, das ist definitiv kein Fall für die Polizei. Bei einer selbst abgeholten Ware, die er vor Ort ausprobieren hätte können, wird er da nicht einmal auf zivilrechtlichem Weg eine Chance haben.

er hätte das vor Ort prüfen können. Das sind mittlerweile übliche Betrugsmaschen, den Kaufpreis zu drücken oder gar nichts zu bezahlen.

Gekauft wie besehen. Hoffentlich bekommst Du nicht noch Besuch. Dann würde ich nicht öffnen

Nein, kann Er nicht.

Das wäre, wenn überhaupt, eine Zivilrechtliche Angelegenheit, und keine Strafrechtliche Angelegenheit, womit die Polizei rein gar nichts zu tun hat.

Er hat die Kopfhörer Persönlich abgeholt. Daher Pech gehabt.


BeamerBen  18.01.2023, 12:35

Das könnte schon eine Strafrechtliche Angelegenheit sein wenn bewusst getäuscht geworden wäre, aber bei 6€ … 

0
DasGespenst  18.01.2023, 12:36
@BeamerBen

Er war Vorort, hat es getestet und ein Kumpel war sogar auch dabei.
Und dann muss Er es beweisen, das es vorher so war.
Das Ding ist schneller eingestellt, als die Anzeige aufgenommen wurde.

0
BeamerBen  18.01.2023, 12:42
@DasGespenst

Ja natürlich, ich meinte nur so eine Situation könnte auch strafrechtlich relevant sein wenn eben bewusst getäuscht wurde. Das ist nicht unbedingt nur Zivilrecht.

Bei 6€ wird niemals was passieren, vermutlich will der Typ einfach nur sein Geld zurück oder ist zu blöd die Dinger zu nutzen.

0
DasGespenst  18.01.2023, 12:51
@BeamerBen

Aber nicht beim Privatkauf, wo jemand die Ware Persönlich abgeholt hat und VOR dem Kauf getestet hat.
Und der Käufer würde so oder so in der Beweispflicht sein, und das ist einfach nicht Beweisbar, vor allem nicht wenn es, wie gesagt, vorher selber getestet hat.

0

Glaub das ist mittlerweile eine gängige Betrugsmasche. Hab das nun schon öfters gehört.


Orothred23  18.01.2023, 11:39

Und wie soll diese Betrugsmasche funktionieren?

0
Kisam88  18.01.2023, 11:40
@Orothred23

das man sein Geld zurückfordert, aber den Artikel behält oder so. KP - aber hab das schon mehrmals gehört, dass ein augenscheinlich funktionierender Artikel, vom Käufer aufeinmal bemängelt wird und man mit Polizei droht

0

Du bist als Privatverkäufer nicht zur Garantie und einem Rückgaberecht gezwungen da es sich um Gebrauchtware handelt.
Sich vom Zustand und der Funktion zu überzeugen wäre seine Aufgabe gewesen bevor er den Handel abschließt.
....ich würde mich an deiner Stelle lediglich unwohl fühlen damit fühlen, dass er weiss wo du wohnst.