Kann eine Zeugnisnote noch verschlechtert werden?

1 Antwort

In Bayern ist das Jahreszeugnis ein durch die Lehrerkonferenz genehmigter Verwaltungsakt. Dieser kann zu Ungunsten des Betrofffnen (insbesondere das Bestehen der Jahrgangsstufe) nicht verändert werden. Ein Zwischenzeugnis wird nicht durch die Lehrerkonferenz genehmigt und stellt deshalb keinen Verwaltungsakt sondern nur eine vorläufige Einschätzung des Leistungsstandes dar. Diese Einschätzung hat keine rechtlichen Konsequenzen und kann deshalb grundsätzlich jederzeit verändert werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.