Kann eine GmbH wirklich für 3 Jahre auf einmal rückwirkend solche Korrekturen vornehmen!??
Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen
2 Antworten
Ja
Sie kann nicht nach belieben, vermutlich muss sie nach einer Steuerprüfung.
juergen63225
13.05.2024, 23:58
@Jessi4u
Ist alles möglich. Steuerprüfungen könnten auch Tatsachen finden die sich zugunsten des geprüften auswirken. Es kann aber auch komplizierter sein. Ein Kunde oder ein verbundenes Unternehmen wird geprüft und muss die Bilanz korrigieren mit folgen für andere Unternehmen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Selbständigkeit, Einkommensteuer, Finanzamt
Ja
Ja. So lange der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 164 AO) kann der im vollem Umfang geändert werden so lange die Festsetzungsfrist nicht abgelaufen ist.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung
nein, die Steuerprüfung würde sicher den Gewinn nicht derart nach unten korrigieren