Kann eine GmbH wirklich für 3 Jahre auf einmal rückwirkend solche Korrekturen vornehmen!??

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Ja 100%
Nein 0%

2 Antworten

Ja

Sie kann nicht nach belieben, vermutlich muss sie nach einer Steuerprüfung.


Jessi4u 
Fragesteller
 13.05.2024, 23:32

nein, die Steuerprüfung würde sicher den Gewinn nicht derart nach unten korrigieren

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juergen63225  13.05.2024, 23:58
@Jessi4u

Ist alles möglich. Steuerprüfungen könnten auch Tatsachen finden die sich zugunsten des geprüften auswirken. Es kann aber auch komplizierter sein. Ein Kunde oder ein verbundenes Unternehmen wird geprüft und muss die Bilanz korrigieren mit folgen für andere Unternehmen.

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kegus  15.05.2024, 12:47
@Jessi4u

Oh doch, das kann vorkommen. Das FA prüft nicht nur zu ungunsten. Simple Erklärung wäre eine Folgewirkung einer vorangegangenen Bp, die sich gewinnmindernd auswirkt.

1
Ja

Ja. So lange der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 164 AO) kann der im vollem Umfang geändert werden so lange die Festsetzungsfrist nicht abgelaufen ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung