Kann ein Einzelunternehmer mehrere Websites führen?

4 Antworten

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kann ein Einzelunternehmer mehrere Websites führen?

Scout24 AG

Scout24 mit Sitz in München ist ein börsennotierter Betreiber von Online-Marktplätzen in mehreren Branchen, darunter ImmobilienScout24.

https://de.wikipedia.org/wiki/Scout24_AG

Beantwortet das die Frage?

Impressumspflicht

§ 5 TMG legt die folgenden allgemeinen Informationspflichten fest: (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

  1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
  2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
  3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
  4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
  5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
  • a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
  • b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
  • c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
  1. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
  2. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

https://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht

Abgesehen von

den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind,

kann ich nicht erkennen das deine Angaben dem Gesetz genügen.

ditsche667 
Fragesteller
 23.02.2020, 17:28

Wieso sollten die Angaben nicht genügen? Lediglich 1&2 träfe auf mich zu, welche ich mit dem gegebenen Absatz kenntlich gemacht habe. Ich berufe mich zudem auf die Kleinunternehmerregelung und habe deswegen auch keine Umsatzsteueridentifikationsnummer.

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WalterMatern  23.02.2020, 17:38
@ditsche667
Lediglich 1&2 träfe auf mich zu, welche ich mit dem gegebenen Absatz kenntlich gemacht habe
Angaben, die eine s chnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen , einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

Wo finde ich etwas dazu, bei deinen Angaben?

. Ich berufe mich zudem auf die Kleinunternehmerregelung und habe deswegen auch keine Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Geht das aus deiner Eingangsfrage hervor?

Woher sollich das wissen?

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ditsche667 
Fragesteller
 23.02.2020, 17:43
@WalterMatern

Das von Dir erbrachte Beispiel kann mir leider auch nicht weiterhelfen. Soweit ich weiß handelt es sich bei Immobilienscout24 o.ä. Seiten um Tochterfirmen der Scout AG. Meine Frage war jedoch, ob es möglich ist mehrer Seiten über das gleiche Gewerbe laufen zu lassen, dabei aber die Seiten einzeln über individuelle Logos und Namen zu bewerben, solange die Impressumspflicht erfüllt wird. Ist leider wirklich eine sehr juristische Frage.. Trotzdem danke!

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WalterMatern  23.02.2020, 17:51
@ditsche667
dabei aber die Seiten einzeln über individuelle Logos und Namen zu bewerben,

Da es unzählige Unternehmen gibt welche eine „Mehrmarkenstrategie“ fahren, sehe ich darin das geringste Problem.

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Für wen gilt Impressumspflicht?

Wen die Impressumspflicht trifft, regelt vor allem § 5 TMG. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Pflicht für alle Anbieter einer Internetseite gilt, wenn die Plattform geschäftlichen Zwecken dient. ... § 5 TMG spricht außerdem von „in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“.

1. Was ist ein Impressum? Ein Impressum beinhaltet eine ladungsfähige Anschrift des Inhabers einer Website, damit rechtliche Ansprüche gegen diesen gerichtlich durchgesetzt werden können. Die Pflicht zur so genannten "Anbieterkennzeichnung" (Impressumspflicht) ergibt sich aus § 5 TMG sowie § 55 RStV.

Impressumspflicht: 7 wichtige Fragen zum Impressum für Webseiten

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html

Zunächst einmal müssen in jedem Impressum zumindest die folgenden Informationen angegeben werden: Vollständiger Name, Vorname und Anschrift. Angaben zur Kontaktaufnahme.

Da etwa 90% aller Webseiten und Blogs der Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz (TMG) unterliegen, ist das Thema Pflichtangaben im Impressum für die Betreiber sehr wichtig. Fehler können in diesem Bereich schnell teure Konsequenzen haben, zu denen etwa eine Abmahnung gehört. In diesem Beitrag erfahren Sie, was alles ins Impressum gehört.

Einen Impressums-Generator findest du hier:

https://www.impressum-generator.de/2017/07/pflichtangaben-impressum/

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ditsche667 
Fragesteller
 23.02.2020, 17:33

Das die Impressumspflicht für mein Gewerbe gilt ist mir durchaus bewusst. Da ein Kleingewerbe jedoch keinen "Fantasienamen" haben darf, muss ich als Person kenntlich gemacht werden. Die Frage ist hier also, ob ich die Seite mit Logo und einem Fantasienamen bewerben darf, im Impressum jedoch darauf hinweise, dass es sich um ein Angebot von "Max Mustermann" handelt.

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kurzum, du kannst so viele Webseiten aufmachen wie du möchtest, im Impressum musst überall du stehen.

Du kannst beliebig viele Websites betreiben, da gibt es keinerlei Begrenzungen.

Und alles Wissenswerte zum Thema Impressumspflicht findest Du hier:

https://www.bmjv.de/DE/Verbraucherportal/DigitalesTelekommunikation/Impressumspflicht/Impressumspflicht_node.html

ditsche667 
Fragesteller
 23.02.2020, 17:35

Ist es aber auch möglich diese Seiten mit individuellen Logos und Namen zu bewerben und lediglich im Impressum einen Verweis auf ein Angebot von "Max Mustermann" festzuhalten? Das Thema ist leider sehr juristisch, aber ich wollte alle Kanäle einmal abklappern.

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NoName08154711  23.02.2020, 17:54
@ditsche667
Das Thema ist leider sehr juristisch,...

Richtig, und deshalb kann und werde ich Dir da nicht weiterhelfen können; wende Dich doch bitte an einen Fachanwalt.

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